DDR von A-Z, Band 1958

Vertragsgericht, Staatliches (1958)

 

 

Siehe auch:


 

Das V. ist durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) eingerichtet worden. Das V. gliedert sich in das V. bei der Regierung der „DDR“, die V. in den Bezirken und die Vertragsschiedsstellen bei den Ministerien und Staatssekretariaten, deren Organe der volkseigenen Wirtschaft unterstehen. Die Mitglieder des Regierungsvertragsgerichts werden durch den Ministerpräsidenten, die Angehörigen der Bezirksvertragsgerichte durch den Vorsitzenden der Räte der Bezirke berufen und abberufen. Vorsitzender des Regierungsvertragsgerichts ist Kurt Schilske. Das V. entscheidet über Streitigkeiten sozialistischer Betriebe und gleichgestellter Organisationen aus Verträgen über Lieferungen, die im Rahmen des allgemeinen Vertragssystems abgeschlossen worden sind (Vertragsgesetz). Das V. hatte die Aufgabe, die Einführung des allgemeinen Vertragssystems zu beschleunigen und die Vertrags- und Plandisziplin zu befestigen. Nicht alle Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben gehören vor das V. Gegenüber den Zivilgerichten wird die Zuständigkeit des V. durch die gemeinsame Rundverfügung Nr. 8/55 des Ministers der Justiz und des Vorsitzenden des V. abgegrenzt bis zum Inkrafttreten der bisher erst im Entwurf vorliegenden Vertragsgerichtsordnung.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 330


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.