
DDR von A-Z, Band 1958
VF-Verfahren (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965
Verrechnungsverfahren nach dem sowjetischen Vorbild der „Büros für gegenseitige Verrechnungen“. Zu diesem Zwecke hat die Deutsche ➝Notenbank bei den Bezirksfilialen „Verrechnungsstellen für Forderungen“ (VF-Stellen) eingerichtet. Hier können gegenseitige Forderungen der VEB ab 100,– DM Ost verrechnet und die Spitzen von den Bankkonten abgebucht werden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 331