
Vorratsnormen (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Nach sowjetzonaler Definition: „Festlegung der technisch und ökonomisch begründeten Materialvorräte“. Die V. werden unter Zugrundelegung der amtlichen Planauflagen ermittelt. V. sollen einerseits den kontinuierlichen Produktionsprozeß sichern, andererseits die Bildung von Überplanbeständen verhindern. Voraussetzung für die Festlegung exakter V. wäre die Ermittlung einwandfreier Materialverbrauchsnormen. Da es solche z. Z. nur in unzulänglichem Umfange gibt, sind die als V. festgelegten und bestätigten Materialvorräte nicht recht fundiert. Die V. sollen kollektiv in Zusammenarbeit mit den Material- und Finanzwirtschaftlern in den Betrieben erarbeitet und vom Werksleiter verantwortlich bestätigt werden. Der Umlaufmittel-Fonds wird durch die bestätigten V. entscheidend bestimmt. Die Deutsche ➝Notenbank ist angewiesen, keine Kredite zu geben, sofern der Materialbestand die V. übersteigt. Zweck: Die Hortung von Material zu verhindern. — V. sind auch wesentliche Voraussetzungen für den Richtsatzplan und die Richtsatztage. Durch VO vom 4. 8. 1955 wurde die Ausarbeitung und Anwendung von V. den Betrieben zur Pflicht gemacht.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 339