DDR von A-Z, Band 1958

Warenzeichen (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Das W.-Recht ist durch Gesetz vom 17. 2. 1954 (GBl. S. 216) in Anlehnung an die Bestimmungen des W.-Gesetzes vom 5. 5. 1936 neu geregelt. Alt-W., die am 8. 5. 1945 noch bestanden haben, konnten innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten des W.-Gesetzes durch einen Antrag beim Amt für Erfindung und Patentwesen aufrechterhalten werden. Nicht erledigte Alt-W.-Anmeldungen wurden auf Antrag mit dem Zeitrang des Eingangs beim ehemaligen Reichspatentamt weiter behandelt.

 

Seit 1956 ist das Gebiet der SBZ wieder dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken vom 14. 4. 1891 angeschlossen (VO vom 15. 3. 1956, GBl. S. 271).


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 343


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.