
DDR von A-Z, Band 1958
Zölle (1958)
Siehe auch:
- Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954
Da in der SBZ die gesamten Ein- und Ausfuhren über die staatlichen bzw. sowjetischen Handelsorgane gehen, ist die Zollkontrolle im bisherigen Sinne überflüssig geworden. Im Unterschied zur Bundesrepublik gilt noch der alte Mengenzolltarif.
Mit dem 1. 1. 1951 wurden bei den Hauptzoll- und Zollämtern die Abt. für indirekte Steuern ausgegliedert und den zuständigen Landesfinanzdirektionen und Finanzämtern unterstellt.
Die Abt. für Grenzkontrollen (Zollämter) wurden durch Verordnung vom 28. 8. 1952 als selbständige Organe aufgelöst und dem neuen Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs unterstellt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 361
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