Ärzte (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Neue Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 bis auf Ausnahmefälle beseitigt, den Ä. mit den verschiedensten Mitteln (Altersversorgung) haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in den Staatlichen Einrichtungen (Gesundheitswesen) schmackhaft gemacht. Abwanderung von Ä. und Überalterung haben die Funktionsfähigkeit des gesamten Gesundheitswesens gefährdet und das Regime zu beträchtlicher Nachgiebigkeit den Ä. gegenüber veranlaßt. Anfang 1957 waren von insgesamt rd. 9.000 Ä. noch rd. 3.500 frei niedergelassen, davon ein Drittel über 65 J. alt, fast alle aber daneben auch an Staatlichen Einrichtungen tätig. Von den ärztlichen Behandlungsfällen entfielen trotzdem 1956 noch immer rd. 55 v. H. auf freie Praxen. Sie sind stark überlastet.
Seit 1950 ist die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium schrittweise von 500 auf 2.000 jährlich erhöht worden. Das Studium ist nach sowjetischem Muster umgeformt (Hochschulen); es umfaßt 6 Studienjahre und dazwischen Praktika. Ausbildungsziel ist der Facharzt, nicht mehr der allseitig ausgebildete Arzt. Die Spezialisierung beginnt im letzten Studienjahr. Die Zahl der Fachrichtungen ist von 12 auf 29 erhöht; die (staatliche) Anerkennung als Facharzt setzt Ablegung einer Prüfung voraus. Der Tätigkeit als „Allgemeinpraktiker — Land- und Betriebsarzt“ wendet sich nur noch ein kleiner Bruchteil der jungen Ä. zu. Die anhaltend hohe Zahl neu approbierter Ä. hat den Ä.-Mangel an den Krankenhäusern zunächst gemindert. Der Abgang von rd. 900 Ä. im Jahre 1958 hat die Situation jedoch erneut verschärft. Angestrebt wird vom Regime die Beseitigung aller freiberuflichen Tätigkeit. Bis zur Vermehrung der Polikliniken wird seit 1956 als Zwischenstufe die Einrichtung „Staatlicher Praxen“ mit festangestellten Ä. und festen Praxisbezirken, analog den Landambulatorien, kreisweise vorangetrieben. (Tierärzte)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 14