Altersversorgung (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der weitaus größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt trotz einer Erhöhung um 30,– DM im Dezember 1956 und einer Zulage von 9,– DM (12,– D-Mark in Ostberlin) als Ausgleich für die Preiserhöhungen nach Aufhebung der Rationierung am 1. Juni 1958 unter denen des Bundesgebietes. Durch die Gewährung von Mindestrenten (Renten), wird zwar in jedem Fall ein bestimmter Festbetrag gewährt, indessen reicht er meist zur Existenzsicherung nicht aus, so daß die Sozialfürsorge eintreten muß. Eine weitaus bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem System nützlich erscheint (Altersversorgung der Intelligenz). Eine bessere A. erhalten ferner seit längerem Bergleute (Bergmannsrenten) sowie neuerdings Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist geplant. Eine zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es schon in einigen auserwählten Industriezweigen nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Diese wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte zu erschweren. Eine besondere A. für ehemalige Beamte gibt es nicht. Diese werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 20
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