Arbeitsschutz (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Die Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 5. 10. 1951 (GBl. S. 957) mit Durchführungsbestimmungen, zahlreiche Arbeitsschutzbestimmungen sowohl allgemeiner als auch spezieller Art sowie verschiedene Richtlinien über die Organisierung der Sicherheit in den Betrieben bilden an sich eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den A., wenn man vom Schutz für Frauen und Jugendliche absieht. Der ständige Druck zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, insbesondere aber die Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, haben sehr häufig zur Folge, daß die gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden. Dazu kommt der Mangel an Material, der verhindert, daß A.-Einrichtungen geschaffen werden, und der die Versorgung mit A.-Kleidung gefährdet. Gerade auf dem Gebiet des A. ist die Diskrepanz zwischen Norm und Wirklichkeit besonders groß. (Arbeitspolitik)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 32
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