
Bauernmarkt (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975
Gemäß VO im GBl. Nr. 53/1953 ein Markt, auf dem die Bauern nach Erfüllung der Ablieferungspflicht (entsprechende Bescheinigungen muß der Verkäufer bei sich führen) bestimmte Produkte verkaufen können. Der Verkauf kann bis zu einer staatlich festgesetzten Höchstpreisgrenze zu frei sich bildenden Preisen erfolgen. Bauernmärkte sind volkseigene Betriebe der örtlichen Wirtschaft und unterstehen der zuständigen Abt. [S. 47]Handel und Versorgung unter Leitung einer Marktkommission. Ihr Warenumsatz unterliegt wie Erfassung (Ablieferungssoll und Aufkauf (Freie Spitzen) staatlicher Planung, Lenkung und Kontrolle. Praktisch ist der B. bedeutungslos, da die dort umgesetzten Warenmengen außerordentlich gering sind. (Landwirtschaft)
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 46–47
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