Betriebspläne (1958)
Siehe auch:
Wirtschaftspläne für die Betriebe der verstaatlichten Industrie. Vorbild der sowjetzonalen B. ist der sowjetische „Techpromfinplan“, der die auf den einzelnen Betrieb entfallenden Anteile der Jahrespläne der Industrie auf Produktionsgruppen und Arbeitsplätze im Betrieb aufteilt. Die B. enthalten folgende Teilpläne: Produktionsplan, Materialplan, Kosten- und Ergebnisplan, Arbeitskräfteplan, Kapazitätsplan, Richtsatz- und Kassenplan, Entwicklungsplan, Anlagenplan, Kultur- und Sozialplan. Die Aufstellung der B. erfolgte bis einschließlich 1954 nach von den Industrieministerien vorgegebenen Kennziffern für sämtliche Teilgebiete des Plans, die durch die Betriebe ohne Rücksichtnahme auf besondere betriebliche Verhältnisse erfüllt werden mußten. Ab 1. 1. 1955 ist die Betriebsplanung vereinfacht worden. Die staatlichen Aufgaben werden den Betrieben nur noch für die volkswirtschaftlich wichtigsten Erzeugnisse übergeben. Die Betriebe sind jetzt verpflichtet, selbständig detaillierte Pläne für die Erfüllung der Planauflagen auszuarbeiten. Einen Auszug der in den Betrieben aufgestellten Spezifikationen für den Finanzbereich geben die Betriebsleitungen an die ihnen vorgesetzten Stellen, also entweder an die Hauptverwaltungen der Produktions-Ministerien oder (für die örtliche Industrie) an die Räte der Kreise. Sofern aus den Auszügen hervorgeht, daß der B. mit den vorgegebenen staatlichen Aufgaben übereinstimmt, erfolgt keine Bestätigung durch die Vorgesetzte Stelle. Häufig angeordnete Planänderungen seitens der Industrieministerien verursachen auch jetzt noch ständig Störungen im Produktionsablauf. Sie sind auch die entscheidende Ursache für das Entstehen von Überplanbeständen an Material in den Betrieben, wodurch das finanzielle Betriebsergebnis ungünstig beeinflußt wird. (Wirtschaftssystem)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 55
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