
DDR von A-Z, Band 1958
Betriebsvereinbarung (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969
In den Privatbetrieben werden die nicht gesetzlich geregelten Arbeitsbedingungen durch die alljährlich zwischen Unternehmer und BGL abzuschließenden B. geregelt. Durch die B. erhält die BGL des Privatbetriebes weitgehende Kontrollbefugnisse über die Wirtschaftsführung des Unternehmers. Sie wird praktisch dem Unternehmer vom FDGB vorgeschrieben.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 56
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