
Bezirk (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
mittlere staatliche Verwaltungseinheit der „DDR“; geschaffen im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung. Die SBZ gliedert sich seither in 14 Bezirke: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl. Organe der Staatsgewalt im B. sind:
a) Bezirkstag: Scheinparlament ohne Gesetzgebungsbefugnis mit 160–200 Abgeordneten, deren Beschlüsse die Volkskammer aufheben kann. Organe der Bezirkstage sind die Ständigen Kommissionen mit ihren Aktivs aus fachkundigen „politisch bewußten Bürgern“, b) Rat des B.: als Exekutivorgan des Bezirkstages getarnte zentralstaatliche Behörde der Republik auf Bezirksebene, die sich in Abteilungen gliedert und in jhrer Spitze zusammensetzt aus einem Vorsitzenden, bis zu fünf Stellvertretern des Vorsitzenden, einem Sekretär und 7–10 weiteren Mitgliedern. Die politische Schlüsselstellung hat neben dem Vorsitzenden der Sekretär inne, der weitgehende Kontrollbefugnisse besitzt und nach den Direktiven des Ministerrates die Arbeit der Organisations-Instrukteur-Abteilung leitet.
Die verfassungsrechtlich außerordentlich bedenkliche gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit von Bezirkstag und Rat des B. bildete zunächst die „Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 621); geändert durch VO vom 6. 1. 1955 (GBl. I S. 18). Inzwischen erging das verfassungsrechtlich ebenfalls außerordentlich bedenkliche „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I S. 65).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 58
Beyling, Fritz | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Bezirksbehörde der Volkspolizei |