Fachschulen (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
F. sind nach der offiziellen Definition solche Schulen, die aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden, außerhalb der Berufsschulpflicht liegen, der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen und zur Hochschulreife der betreffenden Fachrichtungen führen. Zu ihnen gehören Ingenieur-, Betriebsfach-, Techniker-, Meisterschulen, Fachschulen für Bauwesen, Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Ingenieurschulen für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik, Fachschulen für Krankenpflegepersonal, medizinisch-technische Assistentinnen, Krankengymnastik und Massage, Diätassistentinnen, soziale Berufe, Dentistinnen, Säuglingspflegerinnen, Hebammen, Wirtschaftsleiter, Heimerzieher, Kindergärtnerinnen, angewandte Kunst, Fremdsprachen, Büchereiwesen, Musik, Schauspielkunst und für künstlerischen Tanz. Das Studium dauert 1–3 Jahre. Die durch den Marxismus-Leninismus bestimmte Allgemeinbildung wird verbunden mit „Ausbildung von Spezialisten eines hohen Typus“, d. h. Spezialisten, die ihre Arbeit in entschiedener Parteinahme für die „DDR“ und die SU durchführen. Die Anzahl der Fachschüler betrug 1955: 66.260, 1956: 72.700. Der Staatshaushalt stellte für F. zur Verfügung: 1955 218,7 Mill. DM Ost und 1956 267,2 Mill. DM Ost. Für Schüler der F. und Spezialschulen wurden 1955 104 Mill. DM und 1956 106 Mill. DM an Stipendien bewilligt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 94
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