Gosplan (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975
Staatliche Plankommission der Sowjetunion. GOS = Abk. für „gossudarstwenni“, d. h. „staatliche“. Oberste Planungsinstanz, die der sowjetischen Industrie die Plananforderungen stellt und dem sowjetischen Außenhandelsministerium Import- und Exportauflagen erteilt. G. dirigiert über den Rat [S. 119]für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe der Sowjetblockländer die Wirtschaft auch der SBZ.
Die SU stellt einen G. für das eigene Land, einen G. gemeinsam für die SU und Rot-China und einen G. für die SU, Polen, die Tschechoslowakei, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Albanien und die SBZ auf. In diesen Plänen erhalten die angeführten Staaten ihre Planzahlen für die von der SU für alle zum Sowjetblock gehörenden Staaten festgelegten Schlüsselpositionen (Energie, Kohle usw.).
Die Planungsbehörden der Satellitenstaaten müssen die im G. genannten Zahlen akzeptieren; sie haben Material, Investitionen, Subventionen, Arbeitskräfte und alle anderen notwendigen Voraussetzungen bereitzustellen, damit die befohlenen Ziele erreicht werden. Durch den G. wird auch festgelegt, welche Erzeugnisse an bestimmte Sowjetblockstaaten zu exportieren sind und was aus Sowjetblockstaaten importiert werden darf, wobei der Rubel als Rechnungseinheit gilt. Die Regierung der „DDR“ ist am 28. 8. 1950 dem „Rat für gegenseitige Hilfe“ beigetreten und hat sich damit in das von G. dirigierte Wirtschaftssystem der Sowjetblockländer eingegliedert. (Staatliche ➝Plankommission)
Literaturangaben
- *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 118–119
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