Hauptbuchhalter (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Staatsfunktionär mit weitgehenden Kontrollbefugnissen in den Staatsbetrieben. Nach der H.-VO vom 17. 2. 1955 wurde in Anlehnung an die Verhältnisse in der SU dem H. die entscheidende Kontrollfunktion übertragen. Ohne Kontrollvermerk des H. darf kein Betrieb eine Ausgabe leisten. Alle in den Betriebsabteilungen Rechnungswesen, Kontrolle und Revision tätigen Betriebsangehörigen unterstehen dem H. direkt. Er allein bestimmt über ihre Einstellung und Entlassung. Der kaufmännische Leiter des Betriebes ist durch die Schaffung der Funktion des H. in seiner Bedeutung zurückgedrängt. Bis zur Reorganisation der Volkseigenen Industrie im Februar 1958 wurden die H. durch die Minister der Fachministerien ernannt. Nach deren Auflösung ist dazu der Hauptdirektor der neuerrichteten VVB befugt, jedoch an Weisungen der Staatlichen ➝Plankommission gebunden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 130
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