DDR von A-Z, Band 1958
Kirchensteuer (1958)
Siehe auch:
- Kirchensteuern: 1979
Die Kirchen haben in der Zone ihr Steuerrecht verloren, nachdem 1953 das Lohnabzugsverfahren abgeschafft wurde und seit Anfang 1957 durch Justizminister H. ➝Benjamin die Zwangsvollstreckung für Beitragsforderungen der Kirchen untersagt worden ist. Damit ist den Kirchen der Charakter von öffentlich-rechtlichen Körperschaften aberkannt worden. Gleichzeitig wurden die auf Rechtsansprüchen beruhenden Regierungszuschüsse willkürlich und beträchtlich gekürzt. (Steuerwesen, Kirchenpolitik)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 159