DDR von A-Z, Band 1958

Kirchensteuer (1958)

 

 

Siehe auch:


 

Die Kirchen haben in der Zone ihr Steuerrecht verloren, nachdem 1953 das Lohnabzugsverfahren abgeschafft wurde und seit Anfang 1957 durch Justizminister H. ➝Benjamin die Zwangsvollstreckung für Beitragsforderungen der Kirchen untersagt worden ist. Damit ist den Kirchen der Charakter von öffentlich-rechtlichen Körperschaften aberkannt worden. Gleichzeitig wurden die auf Rechtsansprüchen beruhenden Regierungszuschüsse willkürlich und beträchtlich gekürzt. (Steuerwesen, Kirchenpolitik)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 159


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.