DDR von A-Z, Band 1958

Kreis (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Untere staatliche Verwaltungseinheit der „DDR“; nach der im Sommer 1952 vorgenommenen verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung umfaßt die SBZ in 14 Bezirken gegenwärtig 216 Kreise (194 Land- und 22 Stadtkreise).

 

Organe der Staatsgewalt im K. sind:

 

a) Kreistag: Scheinparlament ohne Gesetzgebungsbefugnis mit 45–120 Abgeordneten, deren Beschlüsse der Bezirkstag aufheben kann. Organe des Kreistages sind die Ständigen Kommissionen mit ihren Aktivs aus fachkundigen, „politisch bewußten Bürgern“.

 

b) Rat des K.: als Exekutivorgan des Kreistages getarnte zentralstaatliche Behörde der Republik auf Kreisebene die sich in Abteilungen gliedert und in jhrer Spitze zusammensetzt aus einem Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertretern des Vorsitzenden, einem Sekretär und 7–10 weiteren Mitgliedern. Die politische Schlüsselstellung hat neben dem Vorsitzenden der Sekretär inne, der weitgehende Kontrollbefugnisse besitzt und nach den Direktiven des Ministerrates die Arbeit der Organisationsinstrukteur-Abteilung leitet.

 

In den Stadtkreisen sind die Organe der Staatsgewalt: Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt, dessen Vorsitzender die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister führt. Die Großstädte sind nach sowjetischem Vorbild in Stadtbezirke (mit Stadtbezirksversammlung und Rat des Stadtbezirkes) unterteilt.

 

Die verfassungsrechtlich außerordentlich bedenkliche gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit von Kreistag und Rat des K. bildete zunächst die „Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 623); geändert durch VO vom 6. 1. 1955 (GBl. I S. 18). Inzwischen erging das verfassungsrechtlich ebenfalls außerordentlich bedenkliche „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I S. 65).


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 171


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.