DDR von A-Z, Band 1958

Lohnausgleich (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

L. wird bei Krankheit bis zu 6 Wochen im Jahr und bei Betriebsunfällen bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zum Eintritt der Invalidität vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an in Höhe der Differenz von Krankengeld und 90 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen gezahlt (§ 26 und § 27 der VO vom 20. 5. 1950, GBl. S. 377). (Arbeitsrechtliche ➝Mantelbestimmungen)

 

Literaturangaben

  • Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. 1957, Teil I (Text) 157 S., Teil II (Anlagen) 168 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 195


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.