Materialverbrauchsnormen (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965
Normen, die den Materialverbrauch in der „volkseigenen“ Industrie begrenzen sollen. Im Zuge der Bemühungen um Materialeinsparungen gelten seit Ende 1953 Vorschriften zur Einführung von M. Es werden dabei unterschieden: A-Normen, d. h. M., die nach technisch-wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt werden, B-Normen, die auf erfahrungsstatistischer Grundlage errechnet wurden, und C-Normen, die theoretisch errechnet sind, z. B. bei erstmaliger Produktion. M. haben nur begrenzte Gültigkeitsdauer und sollen ständig verbessert werden. A-Normen gelten 12, B- und C-Normen 6 Monate. M. für Erzeugnisse mit dem größten Materialverbrauch müssen von den VVB und Räten der Bezirke bestätigt werden. Entscheidungen der aufsichtführenden Stelle sind für die Betriebe verbindlich. Ende 1956 gab es in der Volkseigenen Industrie rd. 300.000 M. Davon waren nur ein kleiner Teil wirklich technisch begründete M., da die noch immer stockende Materialversorgung bei unterschiedlichen Quantitäten und Qualitäten und abweichenden Abmessungen eine zügige Produktion nicht zulassen, so daß M. nicht einwandfrei ermittelt oder — sofern ermittelt — nicht eingehalten werden können.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 201
Materialistische Geschichtsauffassung | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Materialversorgung |