Ministerrat (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Regierung der DDR (nach sowjetischem Vorbild seit 1954 amtlich M. genannt), höchstes Exekutivorgan der „DDR“; nach der Verfassung vom Vertrauen der Volkskammer, in Wirklichkeit jedoch von der sowjetischen Besatzungsmacht und dem ZK der SED abhängig; besteht aus dem Ministerpräsidenten (Grotewohl), dem 1. Stellv. des [S. 214]Vors. des M. (Ulbricht) und neun Stellv. des Vors. des M. (die zusammen das Präsidium des M. bilden), den Ministern und Staatssekretären mit eigenem Geschäftsbereich sowie dem Präsidenten der Deutschen ➝Notenbank, dem Vors. der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (Kontrollkommission), dem Vors. des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport (Sport), und dem Vors. des Komitees für Arbeit und Löhne. — Regierungskanzlei ist das Büro des Präsidiums des M.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 213–214
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