DDR von A-Z, Band 1958
Öffentlicher Tadel (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Strafart, die durch das StEG mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem der SBZ eingeführt wurde: „Der ÖT. soll den Täter durch die öffentliche Mißbilligung seines Verhaltens zur Erkenntnis der Verwerflichkeit und Gesetzwidrigkeit seines Handelns führen und ihn dadurch zur verantwortungsbewußten Erfüllung seiner Pflichten anhalten.“ Auf ÖT. kann auch bei Verletzung früher erlassener Strafgesetze erkannt werden, wenn dieses Gesetz nicht eine Mindeststrafe von mehr als einem Monat Gefängnis androht. (Bedingte Verurteilung, Rechtswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 227
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