Rechnungseinzugsverfahren (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966
(RE-Verfahren). Durch Ministerratsbeschluß vom 17. 7. 1952 angeordnetes Verrechnungsverfahren, wonach zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs Geldforderungen aus Warenlieferungen und sonstigen Leistungen „volkseigener“ Betriebe und einer Anzahl gleichgestellter Unternehmen und Organisationen durch die Kreditinstitute eingezogen und verrechnet werden. Sonstige Genossenschaften, gewerbliche Unternehmen und selbständige Handwerker nehmen daran teil, wenn sie Gläubiger oder Schuldner „volkseigener“ Betriebe usw. sind.
Der „volkseigene“ Lieferbetrieb erhält die Forderung voll kreditiert (RE-Kredit).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 251
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