
Sperrgebiet (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Im Sommer 1952 entlang der Zonengrenze auf dem Gebiet der SBZ errichtet, umfaßt den 10-m-Kontrollstreifen, den 500-m-Schutzstreifen und die 5-km-Sperrzone. — Das Leben in dem Sp. unterliegt zahlreichen Beschränkungen (neugeregelt durch AO vom 18. 6. 1954, ZBl. S. 266). Der Aufenthalt in der Sperrzone bedarf einer besonderen polizeilichen Genehmigung; der Aufenthalt im Schutzstreifen erfordert zusätzlich die Genehmigung des zuständigen Grenzpolizei-Kommandos. Der abgeholzte und umgepflügte Kontrollstreifen darf nicht betreten werden; es wird ohne Warnung geschossen. — Aus dem Sp. erfolgten im Sommer 1952 umfangreiche Zwangsevakuierungen, die eine Fluchtwelle auslösten. Der politische Vorwand für die Schaffung des Sp. auf Grund der sog. Ermächtigungsverordnung war die Unterzeichnung des Deutschlandvertrages am 26. 5. 1952.
Literaturangaben
- Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 289