DDR von A-Z, Band 1958

Sperrkonten (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

1. Sp. werden von westdeutschen natürlichen oder juristischen Personen in der SBZ unterhalten. Die Verfügung darüber ist auf bestimmte Zwecke beschränkt wie für Steuern, Ausgaben für die Instandsetzung und Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden. Unterstützungszahlungen an bedürftige Familienangehörige des Kontoinhabers. Bei vorübergehendem Aufenthalt in der SBZ können fest umgrenzte Teilbeträge der Sp. freigegeben werden (Dienst- oder Geschäftsreisen sind ausgenommen!).

 

2. Sp. sind einzurichten von den zur Zahlung der Produktions- und Dienstleistungsabgabe verpflichteten Betrieben bei den örtlich zuständigen Niederlassungen der Deutschen ➝Notenbank (GBl. II, S. 207). über diese Sp. erfolgt die Abführung der PDA an den Staatshaushalt.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 289


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.