Sperrkonten (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
1. Sp. werden von westdeutschen natürlichen oder juristischen Personen in der SBZ unterhalten. Die Verfügung darüber ist auf bestimmte Zwecke beschränkt wie für Steuern, Ausgaben für die Instandsetzung und Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden. Unterstützungszahlungen an bedürftige Familienangehörige des Kontoinhabers. Bei vorübergehendem Aufenthalt in der SBZ können fest umgrenzte Teilbeträge der Sp. freigegeben werden (Dienst- oder Geschäftsreisen sind ausgenommen!).
2. Sp. sind einzurichten von den zur Zahlung der Produktions- und Dienstleistungsabgabe verpflichteten Betrieben bei den örtlich zuständigen Niederlassungen der Deutschen ➝Notenbank (GBl. II, S. 207). über diese Sp. erfolgt die Abführung der PDA an den Staatshaushalt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 289