DDR A-Z 1958

Pressewesen (1958)

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien, einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ - Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft [S. 243]der SED Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten die Pressabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen und eine Montagsausgabe, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Bis 1952 war die Lizenzvergebung so gehandhabt, daß neben Zentralorganen in Berlin jeweils ein Blatt jeder Partei in den fünf Landeshauptstädten erschien. Die Höhe der Auflagen wird geheimgehalten. Die Gesamtauflage (ohne die Montagsausgabe des „Neuen Deutschland“, den „Vorwärts“ mit 500.000) aller Zeitungen liegt bei 4 Mill. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Gekennzeichnet ist das P. in der SBZ durch die Einförmigkeit des Inhalts. Neben den tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen ➝Presse durchführt, nachweisen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 242–243 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsberatung

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“.…

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1958: C, D, E

Calbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Chemnitz, Walter Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DBB DBD DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutfracht, VEB Deutrans Deutsche Lufthansa Deutsches Amt für Maße und Gewichte (DAMG) Deutsches Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW) Deutsche Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (DSU) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) Devastierter Betrieb Devisen Devisenbonus DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dieckmann, Johannes Dienstleistungsabgabe Differenzierung Diktatur des Proletariats DIM DIN-Normen Direktbetriebe Direktorfonds Direktverkehr Dispatcher Dispensaire Disproportionen Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR Dogmatismus Dölling, Rudolf Domowina Dorfplan DPZI Dreiermethode Dresden Druckerei- und Verlagskontor DSA DSF DSG (HZ) DSU DTSB DVD DWK Ebert, Friedrich Eggerath, Werner Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Eheschließung, Sozialistische Ehrenzeichen für Verdienste um das Grubenrettungswesen Eigentum Eingreifdivision Einheitsschule Einzelbauer Einzelhandel Einzelvertrag Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisen- und Stahlerzeugung Eisler, Gerhart Eisler, Hanns Elternbeiräte Elternseminare Endverbraucherpreis Energieerzeugung Energiemaschinenbau Engels, Friedrich Enteignung Erbrecht Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfurt Ermächtigungsverordnung Ermisch, Luise Ernteschätzungsverfahren Errungenschaften Erschwerniszuschläge Erwachsenenbildung Erziehungswesen Erziehungswissenschaft Exportausschüsse Exportkontrolle, Amt für

Calbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Chemnitz, Walter Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DBB DBD DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutfracht, VEB Deutrans Deutsche Lufthansa Deutsches Amt für Maße…

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1958: S

SA Saatgut-Handelszentrale, Deutsche, DSG (HZ) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SBZ Schauprozesse Schichtfahrer Schidirowa, Maria Schiffahrt Schiffbau Schirdewan, Karl Schnitzler, Karl-Eduard von Schöffen Scholz, Paul Schönebecker Methode Schönfärberei Schön, Otto Schulen, Allgemeinbildende Schulgeldfreiheit Schulklub Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schulung, Staatspolitische Schulz, Berta Schumann, Kurt Schwangerenberatung Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwangerschaftsunterbrechung Schwarze Pumpe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerin Schwerindustrie Schwerpunktbetriebe SED Seebäder Seefrachten, Deutsches Kontor für (Deutfracht) Seepolizei Sefrin, Max Seghers, Anna Seibt, Kurt Seigewasser, Hans Sekretariat des ZK der SED Sektierer Selbmann, Fritz Selbstkosten Selbstkritik Selbstlauf Selbstverpflichtung Selbstverwaltung, Kommunale Semjonow, Wladimir Semjonowitsch Sequesterbefehl SfS Sichtwerbung Siegerbetrieb im Bezirkswettbewerb der örtlich geleiteten Industrie Simon, Paul SKK SK-Verfahren SMAD SMT Sojuspuschtschina Sonderwege zum Sozialismus Sorben Sorgerecht Sovexportfilm Sowchose Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sowjetisierung Sowjetnik Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialismus Sozialistische Betriebe Sozialprodukt Sozialversicherungsausweis Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Sparkassen Sparkaufbrief Sparrentenversicherung SPD Spedition, Internationale (deutrans) Speditionswesen Sperrgebiet Sperrkonten Sperrzone Spionage Spitzelwesen Spontaneität Sport Sporttoto Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) SSD Staatsanwaltschaft Staatsbeteiligung Staatsgrenze West Staatshaushalt Staatsmacht Staatspräsident Staatsreserven Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi) Staatsverbrechen Staatsverleumdung Staatsverrat Stachanow, Alexeij Stadtbezirk Stadtbezirksgericht Stadtbezirksversammlung Stadtgericht Stadtkontor, Berliner Stadtkreis Stadtverordnetenversammlung Staimer, Richard Stalinallee Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalinstadt Standards, Staatliche (TGL) Ständige Kommissionen Stanislawski-Methode Stasi Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für Steffen, Max StEG Steidle, Luitpold Steinbach, Lotte Sterbegeld Steuerwesen StFB Stief, Albert Stipendien Stoph, Willy Störsender Strafaussetzung Strafgesetzbuch Strafrechtsergänzungsgesetz Strafregister Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Straßenverkehr Straßenwesen Streik Streitkräfte, Nationale Stücklohn Studenten Studienlenkung SU Submissionen Suhl Suslow, Michail Andrejewitsch SVK

SA Saatgut-Handelszentrale, Deutsche, DSG (HZ) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SBZ Schauprozesse Schichtfahrer Schidirowa, Maria Schiffahrt Schiffbau Schirdewan, Karl Schnitzler, Karl-Eduard von Schöffen Scholz, Paul Schönebecker Methode Schönfärberei Schön, Otto Schulen, Allgemeinbildende Schulgeldfreiheit Schulklub Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schulung, Staatspolitische Schulz, Berta …

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1958: G

Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) GARKREBA Gebrauchsmuster Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindevertretung Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Genossenschaften Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Genossenschaftswesen, Landwirtschaftliches Gera Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach, Manfred Gesamtdeutsche Arbeit Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Gesellschaft für Sport und Technik Gesellschaftlich Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzgebung Gesundheitswesen Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe GI Girnus, Wilhelm Glaser, Heinz Gleichberechtigung der Frau GM Gnadenrecht Goethe-Preis Goldenbaum, Ernst Gosplan Gost-Normen Götting, Gerald GPH Grenzgänger Grenzpolizei, Deutsche Grenzpolizeihelfer Großbauer Großhandel Großhandel, Kommunaler Großhandelskontore Grotewohl, Otto Grüber, Heinrich Grundbuch Grundorganisationen Grundschule Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Grüneberg, Gerhard Grünes Fließband Grünstein, Herbert Gruppensieger im Wettbewerb GSOW GST Gütezeichen GVG

Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) GARKREBA Gebrauchsmuster Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindevertretung Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Genossenschaften Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Genossenschaftswesen, Landwirtschaftliches Gera Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach, Manfred …

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Aktivistenbewegung (1958)

Siehe auch: Aktivist: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1959 1960 1962 Pj. Die angeblich spontanen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur Verbesserung der Qualität der Produktion. Die Mittel hierzu sind vor allem angeblich neue ➝Arbeitsmethoden. Eine A. wird jeweils eingeleitet durch die besondere Leistung eines einzelnen, eines sogenannten Neuerers, selten einer Gruppe (Aktivistenbrigade). Für diese meist auch vom Neuerer nur einmal vollbrachte Leistung werden vorher besonders günstige Arbeitsbedingungen geschaffen. Diese einmalige Leistung wird indessen stets einer neuen Arbeitsmethode zugeschrieben und mit großem Propagandaaufwand (Produktionspropaganda) zum Vorbild für alle anderen Arbeiter gemacht, dem nachzueifern innerhalb von sozialistischen ➝Wettbewerben oder im Rahmen von Selbstverpflichtungen die Pflicht aller ist. A. und Wettbewerbsbewegung gehören deshalb eng zusammen. Die A. nahm in der SU ihren Ausgang mit der Leistung des Bergarbeiters Stachanow, in der SBZ mit der von Hennecke. Ihm folgten zahlreiche andere nach: Lothar ➝Bockmann, Walter ➝Chemnitz, Luise ➝Ermisch, Franz ➝Franik, Frida ➝Hockauf, Frieda ➝Hoffmann, Heinz ➝Müller, Gerhard ➝Opitz, Kurt ➝Opitz, Walter ➝Piduch, Berta ➝Schulz, Paul ➝Simon, Lotte ➝Steinbach, Erich ➝Wirth, Paul ➝Wolf. Sie ahmten indessen nur sowjetische Vorbilder nach: Pawel ➝Bykow, Andrej ➝Jakuschin, Lydia ➝Korabelnikowa, Kowaljow, Nina ➝Nasarowa, Maria ➝Schidirowa. (Hunderttausenderbewegung, Fünfhunderttausenderbewegung, Dreiermethode) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 19 Aktivist, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktivistenbrigade

Siehe auch: Aktivist: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1959 1960 1962 Pj. Die angeblich spontanen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur…

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Rechtsstudium (1958)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 [S. 257]Das Studium an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem zur Zeit gültigen Studienplan vom 21. 7. 1955 dauert das Studium vier Studienjahre mit acht Semestern und enthält drei Zwischenprüfungen und drei Berufspraktika von je sechs Wochen. Die Abschlußprüfung (Staatsexamen) verleiht die volle Qualifikation zum Richteramt. Vorbereitungsdienst und zweites Staatsexamen sind weggefallen. In den ersten drei Semestern liegt das Schwergewicht des Studiums auf den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern - auf dem Studium des Marxismus-Leninismus. Das eigentliche Fachstudium beginnt im 1. Semester, jedoch bilden die gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen auch dann noch einen großen Bestandteil des Studiums, is zum Ende des 7. Semesters muß jeder Student eine Abschlußprüfung in Russisch ablegen. Russisch ist während der ersten 5 Semester Pflichtfach. „Dem Studenten ist nicht nur theoretisches Wissen beizubringen, er ist zu befähigen, die ihm vermittelten Erkenntnisse auf unsere Verhältnisse anzuwenden und sie im Kampf gegen die Feinde, gegen zurückgebliebene Elemente, gegen solche Menschen, die noch mit einem kleinbürgerlichen Bewußtsein behaftet sind, durchzusetzen. Der Student muß wissen, wie sich in der Praxis unseres Staates der Kampf des Neuen gegen das Alte vollzieht, wie die Feinde unseres Staates die Sabotage des Neuen organisieren, wie die kleinbürgerlichen Vorstellungen und Gewohnheiten diesem Neuen entgegenwirken und welche Erziehungsarbeit er als Staatsfunktionär, als Richter oder Staatsanwalt zu bewältigen hat, um das Neue den Bürgern verständlich zu machen und um sie zu einer politisch-qualifizierten Tätigkeit zu führen. Das Ziel muß sein, die Studenten zu befähigen, die Massen von der Richtigkeit der Politik der Partei und Regierung zu überzeugen.“ (Polak in: „Staat und Recht“ 1955, S. 541 ff.) (Hochschulwesen). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 257 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch: Rechtsstudium: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 [S. 257]Das Studium an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem zur Zeit gültigen Studienplan vom 21. 7. 1955 dauert das Studium vier Studienjahre mit acht Semestern und enthält drei Zwischenprüfungen und…

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Investitionen (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, wurden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der volkseigenen Industrie Amortisationen und Gewinne zur vollen bzw. teilweisen Finanzierung der I. herangezogen, während vorher sämtliche Gewinne und Amortisationen an den Staatshaushalt abgeführt werden mußten. Die restlichen Investitionsmittel erhielten die Betriebe aus dem Staatshaushalt über die Deutsche ➝Investitionsbank zugewiesen. Die Höhe wird für jeden Wirtschaftszweig durch die Staatliche ➝Plankommission festgelegt. Die Investitionspolitik ist im Rahmen der sowjetzonalen Finanzpolitik eins der wirksamsten Instrumente der Wirtschaftslenkung. Im ersten Fünfjahrplan legte man den Gesamtumfang der staatlichen I. (ohne Lizenzen und Kredite) auf 20.564,5 Mill. DM Ost fest. Eine Erhöhung erfolgte jedoch in den einzelnen Volkswirtschaftsplänen auf insgesamt 22.413,9 Mill. DM Ost, von denen dann 20.879 Mill. DM Ost von der zentral geleiteten und örtlichen Wirtschaft in Anspruch genommen wurden (48,5 v. H. von der Industrie, 9,5 v. H. von der Landwirtschaft, 1,2 v. H. vom Handel, 13,1 v. H. vom Verkehr, 1,9 v. H. vom Gesundheitswesen, 3,8 v. H. von der Volksbildung). Von den Gesamtinvestitionen der zentral geleiteten „volkseigenen“ Industrie gingen 68 v. H. vorrangig in die Grundstoffindustrie, 14,7 v. H. in den Maschinenbau und 6,3 v. H. in die Leichtindustrie. Im zweiten Fünfjahrplan sollen etwa 55 Mrd. DM I. bereitgestellt werden. Davon entfallen 41,7 Mrd. DM auf staatliche I. Hiervon entfallen auf die Industrie 53 v. H., auf Verkehrs- und Verbindungswesen 13 v. H., auf Land-, Forst- und Wasserwirtschaft 9 v. H. und auf den staatlichen Wohnungsbau 11 v. H. Aus Eigenmitteln und Krediten will man 9,5 Mrd. DM I. finanzieren. Ziel dieser erhöhten I. ist, die Voraussetzung für die Beschleunigung des technischen Fortschritts in der Industrie, für Mechanisierung, Modernisierung, und Automatisierung der entscheidenden Produktionsprozesse und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu schaffen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 145 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsbank, Deutsche (DIB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, wurden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der volkseigenen…

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Kontrollkommission (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), hervorgegangen aus der „Zentralen Kontrollkommission der DWK“, die insbesondere zur Aufdeckung von Wirtschaftsverbrechen gebildet worden war und laut Richtlinien der DWK vom 8. 9. 1948 zur Aufgabe hatte: „Sicherung der Durchführung der Wirtschaftspläne, Beseitigung des Bürokratismus in Wirtschaft und Verwaltung und Aufdeckung wirtschaftsschädigender ungesetzlicher Handlungen, insbesondere wirtschaftlicher Sabotage, Spekulation, Schiebertum und unzulässiger Kompensationsgeschäfte.“ Die Organe der Justiz waren „verpflichtet, jedem Ersuchen der K. mit besonderer Beschleunigung nach[S. 167]zukommen … Die K. haben das Recht, falls begründeter Verdacht strafbarer Handlungen vorliegt, die Polizei bzw. die Justiz verpflichtend zu beauftragen, Personen festzunehmen und Sachen sicherstellen zu lassen.“ (Rundverfügung des Chefs der Deutschen Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland vom 22. 9. 1948) Haftentlassungen von Beschuldigten, die auf Weisung der K. in Haft genommen wurden, waren ohne vorherige Anhörung der K. unzulässig (Rundverfügung Nr. 11/51 der Hauptabteilung Justiz in der Landesregierung Brandenburg). Im Jahre 1953 wurden die weitreichenden Vollmachten der K. eingeschränkt. Gleichzeitig erfolgten eine Organisations- und Strukturänderung und die Umbenennung in „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“. Ihr Vorsitzender ist Mitglied des Ministerrates (bis zur Regierungsneubildung am 19. 11. 1954: Fritz ➝Lange; seitdem komm. Vorsitzender Ernst Wabra). In den Bezirken üben Bevollmächtigte der K. deren Funktionen aus. „In volkswirtschaftlichen Schwerpunkten und staatspolitisch wichtigen Einrichtungen setzt die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle Beauftragte ein.“ (§ 5 des „Statuts der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle und ihrer Organe“ vom 30. 4. 1953, GBl. S. 685) (Kontrolle) Die K. und ihre Beauftragten haben jetzt die Aufgabe, die Durchführung der Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Wirtschaftspläne zu kontrollieren. Bei festgestellten Verstößen haben die Angehörigen der K. nicht mehr das Recht, selbst Ermittlungen durchzuführen oder Festnahmen vorzunehmen, sondern die Staatsanwaltschaft muß eingeschaltet werden. Diese verfährt allerdings grundsätzlich nach den Wünschen der K. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 166–167 Kontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontrollpunkte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), hervorgegangen aus der „Zentralen Kontrollkommission der DWK“, die insbesondere zur Aufdeckung von Wirtschaftsverbrechen gebildet worden war und laut Richtlinien der DWK vom 8. 9. 1948 zur Aufgabe hatte: „Sicherung der Durchführung der Wirtschaftspläne, Beseitigung des Bürokratismus in Wirtschaft und Verwaltung und Aufdeckung wirtschaftsschädigender…

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Grundschule (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und des fachvorbereitenden Unterrichts und vom 5. Schuljahr an in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Die Forderungen der im Geiste der Parteidoktrin gestalteten Lehrpläne waren bis 1956 recht hoch geschraubt, wobei zunächst die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer (Geschichte, Gegenwartskunde, Deutsch) dominierten. Vom 5. Schuljahr an wird Russisch-Unterricht erteilt. Im Laufe der Jahre ist der mathematisch-naturwissenschaftliche Unterricht immer mehr verstärkt worden. Physik wird vom 6., Chemie vom 7. Schuljahr an unterrichtet. Die Lehrgänge in diesen Fächern einschließlich der Biologie — orientieren sich stark an der wissenschaftlichen Systematik. Schüler und Schülerinnen haben nach Abschluß der 8. Klasse beispielsweise die chemische Formelsprache für Basen, Säuren und Salze sowie für die einfachen organischen Verbindungen zu beherrschen. Der Biologieunterricht versucht, in vergleichend anatomischen Betrachtungen das Verständnis für Abstammungslehre und Entwicklungsgeschichte zu wecken. Jedoch haben die sowjetzonalen Behörden selbst den „Formalismus“ der Kenntnisse (das Auswendiglernen) bemängelt. Die Anforderungen der Lehrpläne sind in den letzten Jahren gesenkt worden. Ob die Bestrebungen im Jahre 1956, den übermäßigen Paukbetrieb und die zu starke Reglementierung der Arbeit des Lehrers abzubauen, weiter fortgesetzt werden, erscheint angesichts der laufenden Aktionen gegen Pädagogen, die verdächtig sind, die bürgerliche Erziehungswissenschaft zu hoch zu bewerten, recht unwahrscheinlich. Seit der Einführung des Werkunterrichts (1955) bemühen sich die Behörden um die verstärkte Berücksichtigung der polytechnischen Erziehung. Daneben wird die Verbindung des Unterrichts mit der Produktion angestrebt. Das vor 1956 üppig entwickelte System von Kontrollarbeiten und Versetzungsprüfungen ist 1956/57 stark reduziert worden. Nach Abschluß der Grundschulzeit ist eine Abschlußprüfung abzulegen. Zahl der G. (30. 12. 1956): 9.418, der Schüler: 1.632.920. Zahl der Schüler je Klasse: 27,56. Es gibt 623 Sonderschulen (Hilfsschulen, Schulen für Sehschwache u. dgl.) mit 51.793 Schülern. Die SBZ war zunächst bestrebt, das Landschulwesen dem Stadtschulwesen anzugleichen. Die Zahl der einklassigen Schulen ist von 4.000 auf 34 (1956/57) reduziert worden. Das geschah mit Hilfe achtklassiger Zentralschulen, die Schüler mehrerer Dörfer sammeln. Neuerdings laufen Bestrebungen, der Landschule durch eine besondere Ausrichtung auf die sog. „sozialistische Umgestaltung des Dorfes“ einen von der Stadtschule abweichenden spezifischen Inhalt zu geben. Die SED-Führung betreibt seit 1955/56 die Verwandlung der vorhandenen G. in zehnklassige Mittelschulen (bis 1965). (Erziehungswesen) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 122 Grundorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und…

DDR A-Z 1958

Kraftwagenerzeugung (1958)

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1959 Der Anteil der SBZ an der K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr erheblich abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H. der deutschen K. Im Jahre 1956 betrug der Anteil der SBZ am gesamtdeutschen Gebiet (Bundesrepublik und SBZ) nur noch 4 v. H. Die Produktion hatte sich im Vergleich zur Bundesrepublik (BRD) wie folgt entwickelt: Das Fabrikationsprogramm in der SBZ ist dürftig. An Personenkraftwagen werden nur drei Typen hergestellt: der Repräsentationswagen „Sachsenring“ (2.400 ccm; 80 PS), der Kleinwagen „Wartburg“ (900 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW) und der Kleinstwagen „P 70“ (690 ccm, 22 PS). Alle früher hergestellten Typen wurden gestrichen. Ab Ende 1958 soll ein weiterer Kleinstwagen, „P 50“, in Serie gehen, dafür aber der „P70“ wegfallen. Eine amtliche Untersuchung in der SBZ ergab für Mitte 1957 einen nicht gedeckten Bedarf von mindestens 120.000 PKW. Für den Güterkraftverkehr fehlen etwa 80.000 LKW. — Im Lastkraftwagenbau werden ebenfalls nur noch drei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 1~t, 2,5~t und 4~t Nutzlast. Die bisherigen Typen (0,75~t, 1~t und 3,5~t) sind gestoppt. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der LKW-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Ostblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Das Gesetz über den zweiten Fünfjahrplan sieht für 1960 eine Fertigung von nicht weniger als 70.600 PKW vor, eine Zahl, deren Erreichung von den Fachleuten in der Zone als völlig unmöglich bezeichnet wird, selbst wenn ab jetzt ausreichend Investitionen und Material für die K. bereitgestellt würden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 170 Kraftverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kramer, Erwin

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1959 Der Anteil der SBZ an der K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr erheblich abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem…

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Kunstpolitik (1958)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 182]Die K. des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (wie der Formalismus in der Dichtung und bildenden Kunst, der Funktionalismus in der Architektur), wurden von Partei und Staat mit zunehmender Schärfe bekämpft. Die „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949 und 1953, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten die fortschreitende Ausschaltung aller schöpferischen Kräfte und die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der nationalsozialistischen Ära nur durch den beträchtlichen Anteil von Dilettanten und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Als Instrument der K. diente von 1948 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für ➝Kultur über. In der kurzen Periode des Neuen Kurses schien die K. etwas elastischer geworden zu sein; vor allem bei der Gewinnung westdeutscher Künstler für Ausstellungen und dgl. ließ man gewisse Abweichungen von der Norm des sozialistischen Realismus zu, ohne daß diese jedoch prinzipiell preisgegeben worden wäre. Seit 1957 aber werden Abweichungen weniger denn je zugelassen; auch westdeutsche Künstler sollen in der SBZ nur noch ausstellen dürfen, wenn nicht nur die gezeigten Werke, sondern auch sie selbst dem sozialistischen Realismus verpflichtet sind. Das Regime fördert im übrigen die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln, läßt die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen und hält unter ihnen Diskussion und Kritik der Kunstproduktion in Gang. Trotzdem wird in den Verlautbarungen des ZK immer wieder geklagt, daß die bildende Kunst in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Kulturpolitik, Volkskunst) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 182 Kunstkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kupferbergbau

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 182]Die K. des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für…

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Medizinisches Personal (1958)

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1959 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 1966 Analog der schematisch-mehrstufigen Gliederung von Ausbildung und Ausübung in den pädagogischen wurden die medizinischen Berufe nach sowjetischem Muster einheitlich gestaffelt in Medizinisches Hilfspersonal, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulbildung. Medizinisches Hilfs-P. wird in praktischer Lehrzeit oder in Kurzkursen ausgebildet (Apothekenhelfer, zahnärztliche Helferin, Zahntechniker u. a.), Mittleres MP. auf Fachschulen in je einjährigen Lehrgängen mit je einjährigem Praktikum: in der Unterstufe für die elementare Arbeit (Krankenschwester, Heilgymnastin für Orthopädie, Laborassistentin, Hebamme u. a.), darauf aufbauend Mittelstufe (Leitende Stationsschwester, Heilgymnastin für Innere Medizin und Gynäkologie, Bakteriologische Assistentin u. a.), darauf aufbauend Oberstufe für leitende Kräfte (Oberin, Institutsleitern), Lehrkräfte an den Fachschulen und Arzthelfer, Apothekenassistent (Apotheken), Zahntechnikermeister. Die Oberstufe gibt „Hochschulreife“ für das Studium der Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie. Die früheren (meist kleinen) lizenzierten Schulen der Krankenhäuser und Verbände wurden durch große staatliche Fachschulen für Mittleres MP. ersetzt. Die Einrichtung „Medizinischer Akademien“ (in Dresden, Erfurt und Magdeburg) erscheint entsprechend als Vorstufe der Ablösung der Medizinischen Fakultäten der Universitäten und Umbildung zu Fachhochschulen mit Fakultäten für Allgemeine Medizin, Kinderheilkunde und Hygiene, daneben von selbständigen (Ausbildungs-)Instituten für Zahnmedizin und für Pharmazie nach dem sowjetischen Vorbild. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 188 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 203 Medizinische Akademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meister

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1959 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 1966 Analog der schematisch-mehrstufigen Gliederung von Ausbildung und Ausübung in den pädagogischen wurden die medizinischen Berufe nach sowjetischem Muster einheitlich gestaffelt in Medizinisches Hilfspersonal, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulbildung. Medizinisches Hilfs-P. wird…

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Volksdemokratie (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 334]Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitler-Deutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Staaten der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechenden Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Die V. sind untereinander unter Führung der SU sowohl allgemeinpolitisch wie auch wirtschaftspolitisch (durch den sog. Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) und militärisch (Warschau-Pakt von 1955) straff koordiniert. (Ostblock, Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 334 Volksbegehren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 334]Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und…

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FDJ (1958)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 ist die FDJ auf den Stalinismus ausgerichtet; heute wird sie ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill. Vorsitzender: Karl ➝Namokel, oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze ist nach oben nicht deutlich festgelegt. Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei ist die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld. Dies gilt noch stärker gegenüber der Nationalen ➝Volksarmee. Auch die Gesellschaft für ➝Sport und Technik rekrutiert sich, mit mehr oder weniger verhülltem Zwang, aus der FDJ. über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Seit 25. 4. 1957 bezeichnet sich die FDJ auf Betreiben des Ulbricht-Flügels des ZK der SED nicht mehr als überparteilich. Der Zentralrat der FDJ gab auf seiner 16. Tagung die offene Kampflosung aus: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR. Sie vereint in ihren Reihen alle Jugendlichen, die treu zur Arbeiter- und Bauern-Macht stehen, die die Kühnheit besitzen, unermüdlich dafür zu kämpfen, daß alle jungen Menschen in einem sozialistischen Deutschland leben.“ Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. — Seit der Ausschaltung der konfessionellen Jugendverbände ist die FDJ die alleinige Organisation der Jugend in der SBZ. In der Bundesrepublik ist die FDJ als verfassungsfeindlich verboten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 96 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Schulung

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die…

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Patriotismus (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient, pflegt diesen P. seit der Ausrufung der Nationalen ➝Volksarmee (Januar 1956) immer nachhaltiger. Grotewohl umriß 1953, zum „Tage des Lehrers“, die Gedankenlinie dieses Zweck-P. (s. Grotewohl: An die Jugend, 1955, S. 299 f.): „Im Kapitalismus wurde das echte und gute Nationalgefühl zum Nationalismus und Chauvinismus.“ Demgegenüber, so forderte er, „gilt es einen echten Patriotismus zu entwickeln, einen Patriotismus, der die natürliche und enge Verbundenheit eines jeden Menschen mit dem Land und dem Volk einschließt, in dem er geboren ist, in dem er aufwächst und in dem er arbeitet. Das Wachstum eines Menschen ist mit seinem Volk, mit seiner Geschichte, seiner Sprache und seinen Kulturgütern eng verbunden“. Solcher P., so erklärte Grotewohl, „der in der Liebe zum eigenen Volk wurzelt, ist unvereinbar mit dem Haß gegen andere Völker“. Wie bloß taktisch und zweckhaft die SED die Gefühle des P. für den internationalen Klassenkampf einsetzt, zeigt sich, wenn er im Zeichen „solchen patriotischen Denkens“ fortfährt: „Darum fühlen wir uns in tiefer Freundschaft verbunden mit den Völkern des Weltfriedenslagers, an deren Spitze die große Sowjetunion steht.“ Ein Hauptideologe der SED, Fred ➝Oelßner, betonte 1951 in seinem 1953 wieder aufgelegten Vortrag „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.), die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die ge[S. 235]schichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, so schrieb Oelßner, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. — Auf dieser Linie bewegt sich die Schulung zum P. in allen Organisationen und in sämtlichen Bereichen der SBZ. Der P. der SBZ wirkt sich seit Mitte 1952 auch in der Nationalen Geschichtsbetrachtung aus. In „Junge Welt“, der Tageszeitung der FDJ, biegt Gerhard ➝Eisler am 4. 6. 1958 den Begriff P. entsprechend um: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann … auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten nationalen, politischen, sozialen und kulturellen Wünsche …“ Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 234–235 Patriotische Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pawlow, Iwan Petrowitsch

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient,…

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Arbeitspolitik (1958)

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 30]Die A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeitern aufgehoben seien und die Interessen des Staates, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist, mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. In Wahrheit werden die Interessen der Arbeitnehmer bedingungslos den Interessen des staatlichen Arbeitgebers untergeordnet. Die A. ist zur Funktion der Wirtschaftspolitik geworden. (Wirtschaftssystem) Ihr Hauptziel ist wirtschaftlicher Natur. Die Produktion soll mit allen Mitteln erhöht werden. Der Fürsorgegedanke, im Pj. „die Sorge um den Menschen“, ist zwar nicht ganz ausgeschaltet und je nach der politischen Situation und vor allem je nach der Stimmung der Arbeiterschaft wird er mehr oder weniger betont, aber die Fürsorge wird nicht wegen des Eigenwertes des Menschen betrieben, sondern nur wegen seines Wertes als Produktionsfaktor. So wird der arbeitende Mensch auch dort, wo ihm Fürsorge zuteil wird, stets nur als Objekt der A. behandelt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die arbeitenden Menschen ihrer Interessenvertretung beraubt worden. Die Betriebsräte wurden im Jahre 1948 abgeschafft und an ihre Stelle die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL), also die unteren Organe des FDGB, gesetzt. Da die BGL an die Weisungen der oberen Organe des FDGB gebunden sind und diese sich satzungsgemäß und wegen ihrer personellen Zusammensetzung in völliger Abhängigkeit zur SED befinden, sind sie keine Interessenvertretung, sondern dienen der Transmission des Willens der Staatspartei auf die arbeitenden Menschen. Damit hat der staatliche Arbeitgeber nicht nur freie Hand bei der Verfolgung seiner A., sondern findet sogar noch Unterstützung bei der angeblichen Interessenvertretung. Das Streikrecht wird verweigert. (Streik) Dementsprechend besteht ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer bei der Führung der Wirtschaft nicht. Nach § 4 des Gesetzes der ➝Arbeit soll sie durch die „demokratischen staatlichen Organe“ verwirklicht werden, also praktisch durch den Arbeitgeber selbst. In einem System ohne echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat ein autonomes kollektives Arbeitsrecht keinen Platz. Das nach 1945 auch in der SBZ aufgebaute Tarifvertragssystem hat für den Bereich der volkseigenen Wirtschaft nahezu aufgehört zu bestehen. An seine Stelle sind Gesetze und Verordnungen getreten. Gesetzlich geregelt sind: das Urlaubsrecht (Urlaub), das Kündigungsrecht, also nicht nur der Kündigungsschutz, die Mantelbestimmungen, für die volkseigene Industrie ferner die Lohnsätze sowie die Bestimmungen zur Festsetzung der technisch begründeten Arbeitsnormen (TAN). In manchen Zweigen der volkseigenen Wirtschaft (z. B. im Handel) sowie in der Verwaltung bestehen Tarifabkommen, die zwischen dem FDGB und den staatlichen Verwaltungen abgeschlossen sind. In den volkseigenen Betrieben werden alljährlich Betriebskollektivverträge (BKV) abgeschlossen. Sie haben keine arbeitsrechtliche Bedeutung, sondern enthalten vor allem Verpflichtungen von Werkleitung und BGL zur Erhöhung der Produktion. Sie werden für ein wichtiges Mittel der A. gehalten. Indessen haben sie wegen der Interesselosigkeit der Arbeiter nicht den von den Funktionären gewünschten Erfolg. Der Erhöhung der Produktion dienen, a) die Vermehrung der Zahl der Arbeitskräfte, b) ihr zweckmäßiger Einsatz und c) vor allem die Erhöhung der Arbeitsproduktivität. [S. 31]a) Zur Vermehrung der Arbeitskräfte sollen alle Arbeitskraftreserven erschlossen werden. Zu ihnen zählen vor allem die Frauen, weshalb die Zahl der arbeitenden Frauen ungewöhnlich hoch ist (Frauenarbeit). Die Leistungen aus der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, Renten) und die Sozialfürsorge sind so geregelt, daß nur erwerbsunfähige Witwen und Invaliden Renten erhalten, damit alle anderen gezwungen sind, Arbeit aufzunehmen. Arbeitslose erhalten entweder gar keine oder nur sehr ungenügende Unterstützung (Arbeitslosenversicherung). Indessen sind die Reserven an Arbeitskräften jetzt wegen des Heranwachsens der geburtenschwachen Jahrgänge und der Überalterung der Bevölkerung sowie der andauernden Fluchtbewegung nach Westdeutschland erschöpft, so daß mit einer Vermehrung nicht mehr zu rechnen ist. b) Um so größere Bedeutung bekommt die planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte (Arbeitskräftelenkung). Vor allem der Lenkung des Berufsnachwuchses wird große Bedeutung zugemessen (Berufslenkung). Die kurzen Kündigungsfristen (nur 14 Tage) dienen dem Ziele, kurzfristig Entlassene an andere Arbeitsplätze vermitteln zu können. Indessen fehlt für eine wirklich straffe Arbeitskräftelenkung zur Zeit die gesetzliche Grundlage, die zu schaffen deswegen erwogen wird. c) Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird als das beste Mittel zur Erhöhung der Produktion angesehen, weil sie diese ohne Vermehrung der Arbeitskräfte ermöglicht und gleichzeitig die Gestehungskosten sich nicht erhöhen, sondern sogar vermindert werden. Der Erhöhung der Arbeitsproduktivität gelten daher alle Anstrengungen der A. Ihr hat vor allem das Lohnsystem zu dienen. Unter Ausnutzung der natürlichen Neigung der Menschen, möglichst viel zu verdienen (materielle Interessiertheit), wird der Lohn von der Leistung abhängig gemacht (Leistungslohn, Stücklohn, Prämienzeitlohn). Die Löhne werden ergänzt durch Prämien für die Erfüllung und Übererfüllung der Pläne und besondere Leistungen (Prämienwesen). Bei Bezahlung im Stücklohn soll die Erhöhung der Arbeitsnormen zu größeren Leistungen zwingen, da nach Erhöhung der Arbeitsnormen nur die Wahl zwischen geringerem Lohn oder Mehrleistung bleibt. Aufgabe von Aktivisten und Neuerern ist es, die Normen in die Höhe zu treiben. Ihre Leistungen werden für die anderen Arbeitnehmer als vorbildlich hingestellt. Eine ungewöhnlich große Differenzierung der Löhne, sowohl zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen als auch innerhalb der Wirtschaftszweige zwischen den einzelnen Lohngruppen (Wirtschaftszweiglohngruppenkataloge), soll ebenfalls einen Anreiz zu höheren und besseren Leistungen geben. Bessere und höhere Leistungen sollen auch durch die Qualifizierung der Arbeitskräfte erreicht werden. Auch die menschliche Eitelkeit wird in den Dienst der A. gestellt. Durch Auszeichnungen werden diejenigen belohnt, die sich durch besondere Leistungen hervorgetan haben. Mit dem sozialistischen ➝Wettbewerb wird die natürliche Neigung der Menschen, ihre Kräfte und ihr Können zu messen, in den Dienst der A. gestellt. Eine scharfe Arbeitsdisziplin soll dafür sorgen, daß die Ziele der A. erreicht werden. Die wichtigste Aufgabe von Meistern und Brigadieren ist, ihre Kollegen zu hohen Leistungen anzutreiben. Durch die Produktionspropaganda sollen die Arbeiter beeinflußt werden, ihre Arbeitskraft restlos in den Dienst des Regimes zu stellen. Da die Möglichkeit, durch technische Verbesserungen die Arbeitsproduktivität zu erhöhen, wegen des Mangels an finanziellen und technischen Mitteln beschränkt ist, bedeutet die Erhöhung der Arbeitsproduktivität in der [S. 32]Regel eine Erhöhung der Arbeitsintensität. Die A. geht darauf aus, die körperlichen und geistigen Kräfte der arbeitenden Menschen immer mehr zu beanspruchen. Die Arbeitszeitverkürzung um 3 Stunden in der Woche (Arbeitszeit) ist nur eine ungenügende Kompensation. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist der Krankenstand im allgemeinen hoch. Die Löhne zeigen im Durchschnitt einen Trend nach oben. Das Verhältnis zwischen dem Ansteigen der Arbeitsproduktivität und dem Anwachsen der Löhne ist nach offiziellen sowjetzonalen Angaben seit 1953 insofern ungünstig geworden, als die Löhne oft schneller anwuchsen als die Arbeitsproduktivität. Wiederholte Versuche, das Verhältnis umzukehren, waren nur wenig erfolgreich, weil die Arbeiter der Erhöhung der Arbeitsnormen erheblichen Widerstand entgegensetzten und die Fuktionäre dem desto mehr Rechnung trugen, je näher sie dem Betrieb standen. Anwachsen der Arbeitsproduktivität und Steigen der Durchschnittslöhne halten sich zur Zeit etwa die Waage. So verlangt die A. erhebliche Opfer von den Arbeitern, ohne daß dadurch die permanenten Schwierigkeiten der sowjetzonalen Wirtschaft behoben werden können. Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1954. 112 S. m. 4 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. 1957, Teil I (Text) 157 S., Teil II (Anlagen) 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 30–32 Arbeitsökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 30]Die A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeitern aufgehoben seien und die Interessen des Staates, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist, mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. In Wahrheit werden…

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Technik, Kammer der (KdT) (1958)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1959 1960 1962 1963 Im Mai 1946 durch den FDGB gegründete, Febr. 1951 mit Regierungsmitteln erheblich ausgebaute Institution zur fachlichen Förderung von Technikern. Die KdT baute zunächst auf den Einrichtungen und dem Vermögen der bis 1945 bestehenden technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen auf, weitete jedoch später ihre Aufgaben erheblich, auch in politisch-propagandistischem Sinne, aus. Die Hauptaufgaben der KdT sind: Entwicklung der technischen Zusammenarbeit der Aktivisten, Neuerer, Meister, Techniker, Ingenieure und Wissenschaftler; Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs in seinen verschiedenen Formen; Popularisierung, Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuerer; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“ insbesondere bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Dieser angeblich die Entwicklung fördernde wissenschaftliche Gedankenaustausch zwischen Ost und West ist als Propaganda und [S. 308]Spionage zugleich gedacht. Insgesamt bestehen — entsprechend der neuen Verwaltungsgliederung — einschließlich Ostberlins 15 Bezirke der KdT. Die organisatorische Grundeinheit, auf der sich die gesamte Organisation der KdT aufbaut, ist die Betriebssektion in den VEB. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 307–308 Techniker des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technische Intelligenz

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1959 1960 1962 1963 Im Mai 1946 durch den FDGB gegründete, Febr. 1951 mit Regierungsmitteln erheblich ausgebaute Institution zur fachlichen Förderung von Technikern. Die KdT baute zunächst auf den Einrichtungen und dem Vermögen der bis 1945 bestehenden technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen…

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Währungspolitik (1958)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die intensive Werbung der Sparkassen zur Spartätigkeit, die Einrichtung neuer Sparmöglichkeiten und Gewährung von Vergünstigungen für Sparer, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs. Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der Goldgehalt auf 0,399902 a je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von 0,833 DM Ost auf 0, 555 DM Ost. Die offiziell angeordneten Devisen-Umrechnungssätze stehen in krassem Gegensatz zur tatsächlichen Bewertung der Ostmark außerhalb des Sowjetblocks. (Steuerwesen, Geldumtausch 1957) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 341 Wählerversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsreform

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den…

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Kulturpolitik (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 178]Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne des Kampfes „um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ und „gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer“. „Jeder Versuch, diese feindlichen Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeutet eine … Hilfe für diese Ideologien. Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ (Protokoll des III. Parteitages der SED, Dietz-Verlag, Berlin 1951, Bd. II 5. 265) In den folgenden Jahren, insbesondere nach der Proklamation des Neuen Kurses, schien zeitweilig eine liberalere K. Platz zu greifen, aber schon mit der „Programmerklärung über den Aufbau einer Volkskultur in der DDR“ Johannes R. ➝Bechers vom 13. 10. 1954 wurden unter Einbeziehung des Nationalen ➝Kulturerbes im wesentlichen die bisherigen Ziele neu formuliert und dabei zugleich der Anspruch auf alleinige Repräsentation der deutschen Kultur durch die „DDR“ proklamiert. Ebenso erklärte Alexander ➝Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Okt. 1957, „daß unsere Kultur in der DDR die höchste Form der Kultur für das Volk ist, die es in Deutschland gegeben hat“ („Neues Deutschland“, 24. 10. 1957). Bestimmt wird diese K. vom ZK der SED, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s. u.) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“; somit liegt die gesamte K. in der Hand von wenigen SED-Spitzenfunktionären im Politbüro und im Sekretariat des ZK. Die kulturpolitischen Konzeptionen der KP/SED wurden in einem langjährigen und noch andauernden Prozeß durchgesetzt, dessen Etappen etwa folgendermaßen bezeichnet werden können“. 1. Besetzung der Schlüsselpositionen der Kultur-Institutionen mit Kommunisten. 2. Gleichschaltung der „bürgerlichen“ Parteien und Liquidierung aller nichtkommun. Tendenzen auf kulturpolitischem Gebiet. 3. Fesselung der bürgerlichen „Intelligenz“ und der Kulturschaffenden an den Staat durch Druck und Privilegien. 4. Systematische Maßnahmen zum Aufbau einer neuen „Intelligenz-Schicht“. 5. Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe und Massenorganisationen. 6. Isolierung der „Kulturschaffenden“ gegen den geistigen Austausch mit der freien Welt, soweit er nicht den Zwecken des Staates und seiner Planökonomik dient. 7. Massiver Einsatz der Staatsmacht zur Durchsetzung des Diamat und des Prinzips der bolschewistischen Parteilichkeit an den Schulen und Hochschulen und in der Erwachsenenbildung, des sozialistischen Realismus in Kunst und Literatur und des Atheismus gegen die christlichen Kirchen. Diese letzte Phase hat im Jahre 1957 eingesetzt und ist „dialektisch“ als die Antwort des Ulbricht-Regimes auf Tendenzen zur Entwicklung eines „humanen“ Sozialismus zu verstehen, die im Gefolge der „Entstalinisierung“ und der Ereignisse des Jahres 1956 in Polen und Ungarn auch in der SBZ aufgetreten waren. Der Schaffung einer neuen kulturtragenden Schicht dienen u. a. folgende Maßnahmen: Beseitigung des alten „Bildungsmonopols“ durch ein sog. Proletarierkinder begünstigendes Zulassungs- und Stipendiensystem (Erziehungswesen) und durch die Überwachung der „gesellschaft[S. 179]lichen Aktivität“ der Bewerber, die vor allem im Rahmen der FDJ zu beweisen ist. Scharfe ideologische Kontrolle bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler durch Vorschaltung eines einjährigen Betriebspraktikums (ohne Beziehung zum Studienfach) und Beteiligung der BGL. Weitere Maßnahmen zu der Bildung einer neuen kulturellen Elite: Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Arbeiter- und Bauernfakultät); Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u. a.; Eröffnung von Möglichkeiten zur Qualifizierung durch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Technische ➝Betriebsschulen und Fernstudium; Förderung von „Talenten aus dem Volk“, der kulturellen Massenarbeit und der Volkskunstbewegung (Volkskunst) als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Musikern und Bühnenkünstlern; Förderung der größtenteils kommun. Volkskorrespondenten. Das Kulturschaffen wird weiterhin durch Methoden und Maßnahmen ideologischer wie organisatorischer Art gelenkt. An ideologischen Maßnahmen sind folgende besonders wichtig: schon im Schulunterricht bilden den Schwerpunkt die „gesellschaftswissenschaftlichen“ Fächer (Deutsch, Geschichte, Gegenwartskunde, Geographie) mit ausnahmslos kommun. Lehrplan; gesellschaftswissenschaftliches Studium ist grundlegendes Pflichtfach (zumeist auch Prüfungsfach) an allen Hochschulen und Fachschulen (einschl. der Kunstschulen). Seit etwa 1948 ist die Diskussion wissenschaftlicher, literarischer oder künstlerischer Fragen in Presse (Pressewesen), Rundfunk und Zeitschriften nur noch auf der ideologischen Basis des Marxismus-Leninismus möglich. Der Deutsche ➝Kulturbund wurde aus einem Diskussionsforum der „Intelligenz“ zur Tribüne der SED. Von westlicher Literatur und Publizistik ist planwichtige Fachliteratur zugelassen; geisteswissenschaftliche Literatur in den wissenschaftlichen Bibliotheken wird, soweit sie „bürgerliches Ideengut“ enthält, vielfach nur mit Sondererlaubnis ausgeliehen. Das „nationale Erbe“ wird zwar, vor allem auf den Bühnen, gepflegt, aber im kommun. Sinne interpretiert und mehr oder weniger verfälscht. Die straff zentralisierte Lenkung der K. liegt bei drei Ministerien und einem selbständigen Staatssekretariat. Das Ministerium für Volksbildung (Minister: Fritz ➝Lange) ist zuständig für alle Schulgattungen, für die vorschulische Erziehung und die Erwachsenenbildung. In Fragen der Berufsausbildung wirkt das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung (Minister: Fritz ➝Macher) mit. Universitäten, Hochschulen und Fachschulen unterstehen dem selbständigen Staatssekretariat für Hochschulwesen (Staatssekretär: Dr. Wilhelm ➝Girnus). Für alle übrigen Bereiche der K. wurde im Januar 1954 das Ministerium für ➝Kultur errichtet und mit J. R. Becher als Minister, Fritz Apelt als Staatssekretär besetzt. Bei den Räten der Bezirke und der Kreise gibt es als Unterbau der Verwaltung auf dem Gebiete der Kultur und Volksbildung Abt. für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung, für Jugenderziehung bzw. Jugendfragen und (mit wechselnden Bezeichnungen) für Kultur, Kultur und Kunst, Kunst und kulturelle Massenarbeit. Für alle Schulen, Fachschulen und die meisten Hochschulstudienfächer wurden verbindliche, häufig Stunde für Stunde festlegende zoneneinheitliche Lehrpläne geschaffen; durch „Polytechnisierung“ des gesamten Bildungswesens, praktische Arbeit in den Betrieben und auf dem Lande soll der ökonomische Nutzwert der Bildung verstärkt werden. Die Grundlagenforschung, vor allem soweit sie von Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufbau, aber im übrigen politisch weniger [S. 180]relevant ist, wurde noch bis in die jüngste Zeit möglichst ungestört gelassen, aber in einer Reihe von Instituten zentralisiert; die Forschungsaufgaben werden neuerdings durch einen Forschungsrat zentral zugewiesen. Auch in der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften wird „gesellschaftswissenschaftlichen“ und planwirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben immer mehr Raum gegeben; es entstanden ferner zahlreiche neue Institute (wie die Hochschule für ➝Ökonomik und Planung, die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft, das Deutsche ➝Institut für Zeitgeschichte, das Museum für Deutsche Geschichte, das Deutsche ➝Pädagogische Zentralinstitut, die Deutsche ➝Akademie der Künste und die Zentralschulen der SED; Schulung), durchweg von der SED kontrolliert und dazu bestimmt, den von der SED geforderten „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzusetzen. Oberste Anleitungs- und Kontrollinstanz sind die Abt. Agitation und Propaganda (unter Horst Sindermann und Prof. Otto Reinhold) und Volksbildung und Kultur (unter Hans Riessner) des ZK. Mit großem Nachdruck, aber geringem Erfolg wird seit 1950 ein pseudoproletarisch-kommun. Dozenten- und Forschernachwuchs gefördert. Der politischen Schulung der Literaturberufe (Dichter, Schriftsteller, Kritiker, Dramaturgen) dient das Institut für ➝Literatur in Leipzig. Für die darstellenden Künste wurde 1951 ein zentraler SED-kontrollierter Bühnennachweis errichtet; die privaten künstlerischen Institute und Agenturen sind fast oder völlig ausgeschaltet, das Vermittlungswesen wurde in der Deutschen ➝Konzert- und Gastspieldirektion monopolisiert. Die Liquidation der privaten Buchverlage (Verlagswesen) wurde beschleunigt. Der in der herkömmlichen Kunstpolitik wichtige „private Auftraggeber“ ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. neuen Auftraggeber „werktätiges Volk“, d. h. den Staat, angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinne zu erfüllen. Die angestellten „Kulturschaffenden“ werden noch dadurch kontrolliert, daß bei Stellenbesetzungen die Kaderabteilung der SED den Ausschlag gibt. Tatsächlich hat der „Auftraggeber Volk“ gar nichts zu entscheiden, es sei denn, indem er kulturelle Darbietungen, Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnt. Diesem System der Reglementierung stehen erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten: neben den Leistungsstipendien gibt es zahlreiche Sondervergünstigungen, die diese Schicht weit über den Bevölkerungsdurchschnitt hinausheben. Zu erwähnen sind Steuerermäßigungen, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Vergünstigungen beim Bezug bewirtschafteter Artikel, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, vorzugsweise Altersversorgung; für Spitzenkräfte ferner Ehrentitel (z. B. Verdienter ➝Lehrer des Volkes, Verdienter ➝Arzt des Volkes), zum Teil verbunden mit erheblichen einmaligen Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). Außerdem wird die „progressive kulturelle Elite“ durch häufige Erwähnung in Presse und Rundfunk „popularisiert“; bis in die jüngste Zeit wurden ihr auch — ebenso wie der „technischen Intelligenz“ — hinsichtlich ihres persönlichen Lebenszuschnitts und etwaiger individualistischer Neigungen gewisse Zugeständnisse gemacht. (Altersversorgung der Intelligenz) Wie überall in der Politik der SBZ, so ist auch im Bereich der völlig [S. 181]verplanten Kultur ein gewisser Zwiespalt insofern festzustellen, als dem Planziel totaler Durchdringung mit der Ideologie das Bestreben entgegensteht, ein Höchstmaß an materiell-wertmäßig ausweisbarer Produktivität zu erzielen - und dazu ist auf manchen Gebieten eben zunächst fachliches Können und erst in zweiter Linie „gesellschaftliches Bewußtsein“ erforderlich. Neuerdings scheint das Ulbricht-Regime allerdings von der Auffassung beherrscht zu sein, daß es derartige Rücksichten nicht mehr zu nehmen braucht. Neben den geschilderten Maßnahmen steht dann die Lenkung des „Kulturkonsums“ durch die „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt dem Kulturkonsum am Arbeitsplatz. Die kulturelle Massenarbeit wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der „volkseigenen Schwerpunktbetriebe“, der MTS und an die werktätige Jugend. Die kulturelle Massenarbeit wird besonders stark gefördert. Sie ist weitgehend Agitation; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive organisierte Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das vom FDGB und den SED-Betriebsgruppen getragen und neuerdings vor allem durch die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gestellt wird; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter; 4. künstlerische Betätigung von Laien in den Belegschaften (Chorgruppen, Theaterspielgruppen, Musikgruppen, Literaturgruppen usw.), die auch stark von agitatorischen Tendenzen beherrscht ist (Agitprop-Trupps) Dabei werden Programm, Texte und Regie-Personal sowohl innerbetrieblich wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Staat scharf überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien immer weniger zu seinem Recht kommt; „reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik geboten. Zur Betriebskultur gehört ferner der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjetischer Theater- und Filmstücke, und dessen Vorbereitung und Auswertung (Theaterwesen, Filmwesen). In den Rahmen der kulturellen Massenarbeit fallen aber auch anziehendere Einrichtungen, so in den Schwerpunktbetrieben betriebliche Kulturstätten mit Spielecken (Schach, Ping-Pong usw.), Betriebsbüchereien (Bibliothekswesen) sowie der in der SBZ „auf Betriebsbasis“ durchgeführte Sport. „Freie“ kulturelle Veranstaltungen haben größeren Zuspruch nur, wenn sie unpolitisch sind, obwohl die „Verplanung“ des Kulturkonsums einen ausgesprochenen Hunger nach kulturellen Gütern zur Folge hat. Zeitweilig hatten die Konsumenten erreicht, daß Theater und Film aus Rentabilitätsgründen in beträchtlichem Umfange unpolitische Stoffe boten, selbst die Filmproduktion durfte sich der Nachfrage stärker anpassen, doch wird in jüngster Zeit den ideologischen Auflagen wieder der Vorrang gegeben. Versuche zur Lenkung des freien Kulturmarktes haben wenig Erfolg gehabt. Im Zeichen der Totalplanung und völliger Unterordnung unter das politische Ziel der Sowjetisierung führt die K. der SBZ offenbar zur Sterilisierung des Geistesschaffens; Ansätze eines irgendwie neuen, schöpferischen Hervorbringens sind nirgends erkennbar und unter unveränderten Bedingungen auch nicht zu erwarten. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. Bonn 1957. 84 S. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der Sowjetzone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1957. 110 S. Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 139 S. m. 2 Anlagen und Nachtrag. Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BB) 1954. 46 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der SBZ seit 1945. (BB) 1957. 79 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 178–181 Kulturplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturräume

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 178]Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne des Kampfes „um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ und „gegen…

DDR A-Z 1958

Brandenburg (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 1. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Von der Altmark aus erwarb der Askanier Albrecht der Bär ab 1134 die westliche Prignitz, Zauche und Havelland; seit 1157 nannte er sich Markgraf von B. Seine Nachfolger dehnten die Mark im 13. Jh. durch den Erwerb von Barnim, Teltow, der Uckermark, Lebus, der Neumark und der Lausitz weiter nach Osten aus und erlangten die Kurwürde. Nach dem Aussterben der brandenburgischen Askanier 1320 fiel B. 1323 an die Wittelsbacher. Von 1373–1411 war B. im Besitz der Luxemburger. Unter den Herrschern beider Häuser erlitt das Land erhebliche Gebietsverluste. 1411 wurde der hohenzollernsche Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg als Reichsverweser der Mark B. eingesetzt, 1415 bekam er als Friedrich~I. auch die Kurwürde; er beugte den Adel und gewann 1427 die Uckermark und die Prignitz zurück. Sein Nachfolger, Kurfürst Friedrich II., zwang die Städte unter die landesherrliche Gewalt und konnte 1455 die Neumark und 1467 Teile der Lausitz zurückgewinnen. 1525 kam die Grafschaft Ruppin an B. Kurfürst Joachim II. führte 1539 die Reformation ein. 1618 erhielt Kurfürst Johann Sigismund durch Erbschaft das aus dem Ordensland hervorgegangene Herzogtum Preußen. Friedrich Wilhelm (der Große Kurfürst, 1640–1688), erreichte 1660 im Frieden von Oliva die Befreiung Preußens von der polnischen Lehnshoheit und verschaffte B. europäische Bedeutung. Sein Sohn, Friedrich III., krönte sich 1701 in Königsberg als Friedrich~I. zum König in Preußen. In der Folgezeit teilte B. das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde A. von sowjetischen Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen, es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Februar 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1945 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist A. Land der „DDR“; an Stelle des zum sowjetzonalen Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde [S. 64]Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande B.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 63–64 Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brecht, Bert (Bertolt)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 1. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen…

DDR A-Z 1958

Außenpolitik (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 40]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. 10. 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, und ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium und über dieses hinweg die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien der Oststaaten auch über außenpolitische Fragen verhandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat ihren Niederschlag in einer Reihe von Verträgen mit der SU und den Volksdemokratien gefunden. Die wichtigsten dieser Verträge sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technisch-wissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie)., 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der bestätigte, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“, und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Sämtliche Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, ist die außenpolitische Einbeziehung der SBZ in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Bechlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New-Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt; gefordert wird u. a. die Errichtung einer deutschen Zentralregierung, zu der die SBZ die Hälfte der Mitglieder bestimmt). Praktisch sind alle außenpolitischen Beziehungen der SBZ nur im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik zu werten, obwohl die SU die „DDR“ (seit 25. 3. 1954) der Form nach als „souveränen Staat“ bezeichnet. Die Prager Konferenz von Vertretern der undemokratisch gewählten Einlisten-Parlamente Polens, der Tschechoslowakei und der „DDR“ (Dez. 1954) verstärkte die Abhängigkeit der SBZ vom Sowjetlager, indem sie gemeinsame Rüstungsvorkehrungen gegen die westeuropäische Abwehrorganisation beschloß. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und Polen, die Tschechoslowakei und andere Satelliten diesem Beispiel folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblockes, zu denen als 8. Staat die SBZ herangezogen war, in Warschau einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nichtkomm. Staaten Europas und unterstellten sich auch offen dem Oberfehl eines Sowjetmarschalls (Konjew). Um die Empfindlichkeit der Westmächte zu schonen, und weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ — zum Bedauern der SED — noch nicht offen in die im engeren Sinne militärischen Abmachungen einbezogen. Dies wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. Damit sollte die „DDR“ noch fester an das Sowjetlager gebunden [S. 41]werden, sollte der Wiedervereinigung ein weiterer Stein in den Weg gelegt werden. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der „DDR“ (20. 9. 1955) bestätigte die „Souveränität“ der DDR und erklärte, die sowjetzonale Republik sei „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Diese formelle Anerkennung wurde ergänzt durch die Zusicherung der gegenseitigen Hilfe, der Zusammenarbeit und des Ausbaues der „wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und kulturellen Verbindungen“. Die Besetzung der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. im Hinblick auf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der SU und der Bundesrepublik (13. 9. 1955) die „DDR“ als gleichberechtigten Verhandlungspartner gegenüber der Bundesrepublik hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (August 1955) der „DDR“ eine internationale souveräne Rolle zu spielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der „DDR“ zu beheben und um sie wettbewerbsfähig gegen die Bundesrepublik zu machen, erließ ihr die SU am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Zugleich wollte die SU mit diesem Abkommen den Eindruck erwecken, als ob sie die „DDR“ als gleichberechtigten Verbündeten betrachte. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1949 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ habe den Anspruch darauf, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt zu werden und paritätisch mit der Bundesrepublik eine Wiedervereinigung auszuhandeln. — Die „DDR“ war und ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. Immer wieder, wie z. B. in der Regierungserklärung des Außenministers Dr. Bolz vom 28. 8. 1958, erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Als Erfolg ihrer Bemühungen um diplomatische Anerkennung auch in Staaten außerhalb des Ostblockes konnte sie zu Beginn des Jahres 1958 in Ägypten, Burma, Finnland, Indien, im Libanon und im Sudan sowie in Syrien offizielle Handelsvertretungen einrichten. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Jugoslawien und der „DDR“ am 10. 10. 1957 war damit verbunden, daß seitdem auch Jugoslawien die Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen der SBZ und Polen bezeichnet. Mit diesem Abkommen wurde seitens der SBZ-Regierung einmal mehr den Interessen der sowjetischen Außenpolitik Vorschub geleistet. Ihr Ziel, im Sinne des sowjetischen Imperialismus und seiner weltrevolutionären Absichten zu wirken, verfolgt die A. der „DDR“ auch mit jener untergründigen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschreibt: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjetische Propaganda darauf ab, die atomaren Verteidigungswaffen von NATO-Truppen mit allen nur denkbaren Mitteln zu diffa[S. 42]mieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nicht-deutschen NATO-Truppen auf dem Boden der Bundesrepublik gehören. Am 27. 7. 1957 legte die Regierung der SBZ diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland.“ Um die NATO zu sprengen und die Bundesrepublik ohne den Schutz ihrer Verbündeten der Sowjetunion und der Agitation der SED gegenüberzustellen, arbeitet die A. der SBZ seit dem 5. 10. 1957 mit jenem Vorschläge für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, der mit dem Namen des polnischen Außenministers Rapacki verbunden ist. Dieser Vorschlag wurde z. B. am 11. 12. 1957 wieder aufgegriffen. An diesem Tage übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“. Unter Berufung auf die weltrevolutionären Richtlinien, die die KPdSU den kommunistischen Parteien am gleichen Tage in Moskau erteilt hatte, forderte die Regierung der SBZ „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. Sie stellte diese taktischen Forderungen bezeichnenderweise in den Mittelpunkt einer Erklärung zur A. Weiter heißt es in dieser Regierungserklärung zur A., die eine Anweisung für den Klassenkampf und für die Aktionseinheit gegen den Bundestag der Bundesrepublik ist, u. a.: „Jetzt, wo der Widerstand gegen eine atomare Aufrüstung auch in Westdeutschland in starkem Maße zunimmt, sind aktive Kampfmaßnahmen einer breiten Volksbewegung unter Führung der im Zeichen der Aktionseinheit zusammengeschlossenen Arbeiterklasse nötig. Dazu gehört selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit der DDR … Ideologische Meinungsverschiedenheiten und Differenzen dürfen kein Hinderungsgrund für eine Vereinigung im Friedenskampf sein.“ Diese zersetzende Agitation gegen die Bundesrepublik wird ergänzt durch die Aufforderung an die Sowjetzone, vor allem an die SED und die Nationale Front, es dürfe „bei uns in Grundfragen keine Differenzen geben“. Denn „die Festigung unserer sozialistischen Ordnung ist die beste Unterstützung des Friedensmanifestes“. A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten, I. Teil (4., erw. Aufl.) Bonn 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 1958. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik 1945 bis 1955. 2., erw. Aufl., Eßlingen 1956, Bechtle. 147 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 40–42 Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Austauschnormen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 40]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. 10. 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ…

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Materialversorgung (1958)

Siehe auch: Materialversorgung: 1953 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Materialversorgung, Staatliches Komitee für: 1954 1956 Bezeichnung für die Versorgung der Industrie mit Roh- und Hilfsstoffen, Halbfertig- und Fertigmaterial. Zugl. Bezeichnung für die staatlichen und betrieblichen Organe, die mit M. im Zusammenhang mit der Materialplanung zu tun haben (nicht zu verwechseln mit den eigentlichen Handelsorganen, die die praktische Warenbewegung durchführen, DHZ). Nach zahlreichen Veränderungen ist nach der Reorganisation der Industrie gemäß Gesetz vom 15. 2. 1958 (Planung) als oberste Instanz für die M. die Abteilung „Materialverteilung“ bei der Staatlichen ➝Plankommission zuständig, während die eigentliche Materialbilanzierung, d. h. die Ermittlung von Aufkommen und Verbrauch in den Industriefachabteilungen der Plankommission vorgenommen wird. Die VVB und die Räte der Bezirke müssen nach den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen unterstellten Betriebe zusammengefaßte Materialanforde[S. 202]rungen bei der Abt. „Materialverteilung“ einreichen. Auf Grund der Planungsunterlagen über das Materialaufkommen wird dann das Material im Rahmen der Verfügbarkeit nach Dringlichkeitsstufen an die anfordernden Stellen in Form von Kontingenten verteilt. Während im ersten Fünfjahrplan noch über 20.000 Positionen der Materialplanung unterlagen, beschränkt sie sich jetzt auf etwa 1.700 Schlüsselpositionen. Die SBZ ist ein an industriellen Rohstoffen armes Gebiet: Kohle, Stahl und zahlreiche NE-Metalle, aber auch viele Spezialerzeugnisse müssen eingeführt werden. Das starre Planungssystem und das Verbot der Haltung ausreichender Lagerbestände in den Betrieben sind Anlaß für fortwährende Stockungen im Produktionsablauf, die die Produktivität und Rentabilität der Industrie beeinträchtigen. Obwohl mengenmäßig vielfach Überplanbestände vorhanden sind, fehlen ständig bestimmte Sorten und Abmessungen an Material. Oft sind es nur geringe Fehlmengen besonderen Materials, die den Produktionsablauf hemmen. (Materialverbrauchsnormen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 201–202 Materialverbrauchsnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materielle Interessiertheit

Siehe auch: Materialversorgung: 1953 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Materialversorgung, Staatliches Komitee für: 1954 1956 Bezeichnung für die Versorgung der Industrie mit Roh- und Hilfsstoffen, Halbfertig- und Fertigmaterial. Zugl. Bezeichnung für die staatlichen und betrieblichen Organe, die mit M. im Zusammenhang mit der Materialplanung zu tun haben (nicht zu verwechseln mit den eigentlichen Handelsorganen, die die praktische Warenbewegung durchführen, DHZ). Nach zahlreichen…

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Wahlen (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W.. die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum III. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist laut „Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer“ (4. 8. 1954) und laut „Gesetz über die Wahlen zu den Bezirkskammern“ (4. 8. 1954) jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres. Die Wahlmündigkeit wurde so weit herabgesetzt, um eine größere Zahl der leichter zu beeinflussenden Jugendlichen zu erfassen. W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten, Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“. D. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden sind, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 17. 10. 1954 war ebenso wie die W. vom 15. 10. 1950 ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste war technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthielt. Jedes weitere Risiko schaltete die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 2., erw. Aufl., Bonn 1958. 119 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 342 Währungsreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Waldgemeinschaft

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W.. die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum III. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…

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Kriegsopferversorgung (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO vom 19. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d. h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind oder die ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen haben. Waisenrente erhalten nur die Kinder des Verstorbenen bis zum 15. Lebensjahr; nur wenn sie eine Schule oder Berufsschule besuchen und keine eigenen Einkünfte haben, bis zum 18. Lebensjahr. Die Renten werden wie die Kenten der Sozialversicherung berechnet, also nach dem Gesamtarbeitsverdienst des Kriegsteilnehmers (Renten). Die Witwenrente beträgt nach der VO über die Anpassung der Versorgungsbestimmungen für die Kriegsinvaliden usw. an die Vorschriften der Sozialversicherung vom 16. 3. 1950 (GBl. S. 191) 50 v. H., für Vollwaisen 35 v. H., für Halbwaisen 25 v. H. der Rente, die für den Verstorbenen festzusetzen wäre. Bis dahin betrug die Witwen- und Vollwaisenrente einheitlich 40 DM Ost und die Halbwaisenrente 20 DM Ost. Die Mindestrenten sind die gleichen wie in der Sozialversicherung. Bei Nebeneinkünften des Kriegsopfers aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigt sich die Rente auf 2/10, wenn Rente und Nebeneinkünfte den Betrag von 140 DM Ost übersteigen. Die K. in der SBZ ist also wesentlich schlechter als die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach dem zum Beispiel ein Kriegsinvalide schon Anspruch auf Rente hat, wenn er nur zu 25 v. H. beschädigt ist. Elternrente gibt es im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik in der SBZ überhaupt nicht. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. 1957, Teil I (Text) 157 S., Teil II (Anlagen) 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 172 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriegsverbrecherprozesse

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO vom 19. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d. h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind…

DDR A-Z 1958

Volksarmee, Nationale (1958)

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Für den Aufbau der NVA sind im Haushaltsplan 1958 980,0 Mill. DM Ost vorgesehen; tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Milliarden DM Ost ausgegeben worden. Verteidigungsminister: Generaloberst Stoph. Die „rechtlichen“ Voraussetzungen für den Aufbau einer Armee in der SBZ wurden am 26. 9. 1955 durch eine Verfassungsergänzung geschaffen, derzufolge der „Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ gemacht wird. Bei der Annahme des Gesetzes über die Uniform der NVA betonte Generaloberst Willi Stoph am 18. 1. 1949 die Ausstattung der NVA „mit einer Uniform, die im Farbton, Schnitt und in der Trageweise der nationalen Tradition des deutschen Volkes entspricht“. Er versuchte, der taktisch-volkspsychologisch gewählten Wiedereinführung der alten feldgrauen Wehrmachtsuniform einen zugleich kommunistischen und nationalrevolutionären Sinn zu unterschieben: Es kämpften „in diesen Uniformen, mit roten Abzeichen aber, … Arbeiter und Bauern gegen die … Reichswehr. In diesen Uniformen traten … Offiziere und Soldaten im Nationalkomitee Freies Deutschland gegen die hitlerfaschistische Armee auf“. Das Ministerium für Nationale Verteidigung in Strausberg (ostwärts von Berlin) ist der vormalige Stab der Kasernierten Volkspolizei (KVP). Seit dem Zeitpunkt, zu dem die NVA ihren Decknamen KVP ablegte, änderte sich ihre Gliederung im großen kaum, auch wuchsen Zahl und Kopfstärken ihrer Einheiten nur wenig an. Im Jahre 1957 wurden eine Flak-Div. und die 4. Flieger-Div. neu aufgestellt, ferner ist die Aufstellung neuer Marineverbände zu erwähnen. Die schon vor 1956 ausgebildete Politschulung änderte sich ebenfalls nicht, wenn auch ihr Netzwerk genauso zielbewußt verfeinert und verstärkt wurde wie das in der NVA aufgezogene Spitzel- und Zuträgerwesen des Staatssicherheitsdienstes. Das Ministerium für Nationale Verteidigung ist oberste Kommandobehörde für die ganze NVA einschließlich Luftwaffe und Marine. Der Chef des Stabes des Ministeriums für Nationale Verteidigung hat im Aufträge des Ministers Weisungsrecht über das Heer (das kein besonderes Oberkommando hat), die Luft- und die Seestreitkräfte. Die Politverwaltung untersteht dem Minister wie auch dem ZK der SED unmittelbar. — Die Gesellschaft für ➝Sport und Technik untersteht seit 1. 3. 1956 dem Verteidigungsministerium. Von ihm wird auch die als Amt für Technik getarnte Leitung der Rüstungsproduktion gelenkt. Auf dem Papier geblieben ist die Propaganda-Ankündigung des Ministerrates der „DDR“ vom 28. 6. 1955, die NVA würde von 120.000 auf 90.000 vermindert (Militärpolitik). Diese Ankündigung dürfte wohl deshalb erfolgt sein, weil der Mangel an Arbeitskräften in Stadt und Land eine wesentliche Vergrößerung der NVA zunächst verhindert. Zum Ausgleich dafür hat die NVA ihre Feuerkraft durch bessere Ausstattung mit Geschützen, Pan[S. 333]zern, Selbstfahrlafetten (Sturmgeschützen) und Infanterie-Begleitwaffen verstärken können. Die Ausbildung für eine Abwehr von Atomwaffen wird seit 1955 betrieben, die Divisionen haben je eine Atomschutz-Kompanie. (Eine Ausbildung an Atomgeschützen und Raketenwerfern, wie sie die Sowjetarmee besitzt, ist sehr wahrscheinlich.) Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Komitees der Reservisten, d. h. der seit 1946 in den bewaffneten Organen Ausgebildeten, bilden. Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1949 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) listenmäßig erfaßt. Als Reserve der NVA sollen sie regelmäßig zu. Übungen einberufen werden. Auch werden gerade die Reservisten bei der Werbung für die NVA eingespannt. Diese Werbung geschieht wie schon vor 1956 unter einem als „freiwillig“ getarnten Zwang (Wehrpflicht). Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre. Seit Generalleutnant Vincenz ➝Müller seinen Dienst als Chef des Stabes für Nationale Verteidigung nicht mehr ausüben darf, seit Nov. 1957, dürfte General Heinz Hoffmann (zumindest inoffiziell) als Befehlshaber des Heeres tätig sein. — Das Heer gliedert sich in Armeekorps Nord (amtlich: Militärbezirk V) und Süd (Militärbezirk III). Die Militärbezirke I, II, IV (Rostock, Magdeburg, Frankfurt/Oder) bestehen nur verwaltungsmäßig und haben keine Truppen unter sich. Zu Nord (Sitz Neubrandenburg) gehören die 6. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Prenzlau), 8. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich Ockermünde); dazu kommen Korpstruppen. — Zu Süd (Sitz Leipzig) gehören. 4. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Erfurt), 11. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden); dazu kommen Korpstruppen. — Dem Verteidigungsministerium unterstehen unmittelbar: die 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Potsdam), das Wachregiment und 5 Regimenter Heerestruppen. (Die mot. Schützen-Div. können nur als „teilmechanisiert“ bezeichnet werden, da nur ein Teil ihrer Verbände „mechanisiert“, d. h. mit Kettenfahrzeugen versehen ist.) Die Bewaffnung mit modernen Kanonen und Haubitzen (bis zu 15,2 cm), Flak (bis zu 10 cm), Granatwerfern (bis zu 12 cm) und Salvengeschützen wurde verstärkt. Geschützzahl: rund 1.500, Granatwerferzahl: rund 900. — Moderne schwere und mittelschwere sowjetische Panzer, Sturmgeschütze auf Selbstfahrlafette, Panzerspähwagen und Schützenpanzerwagen, dazu Schwimmpanzer, werden mehr und mehr geliefert. Zahl der Panzer: rund 1.000; der Sturmgeschütze: rund 450; der Panzerwagen: 600. Dem Ministerium unterstehen die Offiziers-Schulen für die verschiedenen Waffengattungen, die Kriegsakademie (Dresden), die Kadettenanstalt (Naumburg), die Militärärzte-Akademie (Greifswald) und die Polit-Offiziersschule (Berlin-Treptow). Die Verwaltung (= Kommando) der Luftstreitkräfte sitzt in Cottbus, Chef: Generalmajor Heinz ➝Keßler. Ihr unterstehen die 1. Flieger-Div. (Cottbus), 2. Flieger-Div. (Drewitz bei Cottbus), 3. Flieger-Div. (Bautzen), 4. Flieger-Div. (Preschen bei Guben), dazu die als technische Basen bezeichneten Flugplätze mit Flugplatz-Bataillonen. Die Luftwaffe hat eigene Lehranstalten. — Sie hat etwa 350 Flugzeuge YAK 18 und YAK 11 und rund 350 MIG-Düsenjäger. — Die Flak-Div. scheint einer eigenen Verwaltung (= Kommando) der Luftverteidigung zu unterstehen. Die Verwaltung (= Kommando) der Seestreitkräfte sitzt in Rostock. Chef: Vizeadmiral Waldemar ➝Verner. Ihr unterstehen 1 Küstensicherungs-Div., 2 Minenleg- und Räumboot-Div., 1 Räumbootabt., 1 Räumbootpinassen-Div., 1 Hilfsschiff-Abt., 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt. 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Marineoffiziersschule, 1 Unterführerschule, 1 Ingenieur-Offiziersschule, 1 Nachrichtenoffiziersschule. Sie verfügt über etwa 120 Seefahrzeuge. Stärke der NVA: mindestens 110.000 Mann, davon Luftwaffe 11.000 und Seestreitkräfte 10.000. (Nach ernst zu nehmenden Schätzungen zählt sie sogar 130.000 Mann, da die Verfügungstruppen des Ministeriums und der Armeekorps und das Stammpersonal der Schulen allein etwa 20.000 Mann ausmachen.) Zahl der Reservisten: rund 80.000 (einschließlich derer, die in der ehem. KVP, der Grenzpolizei und der Bereitschaftspolizei gedient haben). Als Ersatz für die früheren Blätter der KVP gibt das Verteidigungsministerium seit Sept. 1956 die Halbwochenzeitung „Die Volksarmee“ heraus. — Im Verlag dieses Ministeriums erscheinen viele Broschüren, Abenteuer-Hefte und militärische Schriften, z. T. aus dem Russischen übersetzt. Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 332–333 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksbegehren

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die…

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Staatsbeteiligung (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1949 die Deutsche ➝Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich mit staatlichen Mitteln an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der langfristigen Planwirtschaft nicht mehr besteht, wird nunmehr auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist (DIB) not bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten, über den anteiligen Betriebsgewinn kann sowohl der bisherige Betriebsinhaber als auch die DIB frei verfügen. Nach dem Mustervertrag führt das Stehenlassen der Gewinne nicht zu einer Veränderung der Gewinnverteilungsquoten. Wenn auch diese neuen Gesellschaften neben steuerlichen Vergünstigungen, besserer Materialversorgung und bevorzugter Auftragserteilung gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produk[S. 295]tionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. Über den bisher in Privatbetrieben zugelassenen Sozialfonds von 2½ v. H. der Lohn- und Gehaltssumme hinaus wird für die Prämiierung der Arbeiter ein Fonds gebildet, der dem Direktorfonds (jetzt Betriebsprämienfonds, Kultur- und Sozialfonds) der VEB ähnelt und steuerlich als Betriebsausgabe zu behandeln ist. Weiterhin sind Betriebsverträge nach dem Muster des Kollektivvertrages der VEB mit der Belegschaft abzuschließen. Die in dieser Vereinbarung festgelegten tariflichen Entgelte gelten steuerlich als Betriebsausgaben. Diese neuen Betriebe mit St. unterliegen der Kontrolle der Deutschen ➝Notenbank und sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Alle Betriebe mit St. werden in das Rechnungseinzugsverfahren einbezogen. Bis Anfang September 1956 sollen rund 500 Privatunternehmer einen Antrag auf staatliche Kapitalbeteiligung gestellt haben. Es sind Diskussionen darüber im Gange, bei St. sich künftig der typischen juristischen Formen des Handelsrechts, der AG (größere Betriebe) und der GmbH (kleinere Betriebe) zu bedienen, da hier bessere Differenzierungsmöglichkeiten gegeben sind. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 294–295 Staatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsgrenze West

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die…

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Volksrichter (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriff des Pj. Die Forderung nach einer umfassenden „Demokratisierung der Justiz“ führte 1945 zu den ersten V.-Lehrgängen. Der Mangel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch „große Lebenserfahrung“ dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter beträgt 23 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während des Lehrganges beigebracht werden. Der erste Lehrgang dauerte 6 Monate, der zweite Monate, die nächsten drei dann jeweils ein Jahr. Lehrgänge zunächst in allen Ländern der Zone; seit Juni 1950 Zentrale Richterschule in Potsdam-Babelsberg. Diese wurde durch VO vom 2. 5. 1947 (GBl. S. 361) in die „Deutsche Hochschule der Justiz“ umgewandelt. Durch Beschluß des Ministerrats wurden die „Deutsche Hochschule der Justiz“ und die „Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ am 11. 12. 1952 als Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ zusammengefaßt. Lehrgangsdauer zunächst 2, dann 3 Jahre. Mit Beginn des Studienjahres 1955/56 ist das Studium auf 4 Jahre verlängert worden (Rechtsstudium). Internatsbetrieb. Vorschlagsrecht zur Teilnahme am Lehrgang haben die politischen Parteien und „Massenorganisationen“. Seit 1948 sind die Teilnehmer fast ausschließlich SED-Mitglieder. Entscheidend ist die soziale Herkunft. Werbeveranstaltungen für Ergreifung der Richter-Laufbahn werden durch die Justizverwaltung in den VEB durchgeführt. Das Schwergewicht der Ausbildung liegt besonders in den ersten drei Studienhalbjahren auf der Gesellschaftswissenschaft, d. h. der Lehre vom leninistischen Marxismus. „Die Formung nach den Bedürfnissen der Gesellschaft setzt voraus, daß sich die Schüler in den zwei Jahren nicht vom politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kampf der werktätigen Menschen isolieren, sondern daß sie politische Menschen bleiben oder werden, die mit dem Kampf ihres Volkes für ein demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland zutiefst verbunden sind, die stets Partei ergreifen für den gerechten Kampf um die Sache des Friedens an der Seite der stärksten Friedensmacht der Welt, der großen Sowjetunion.“ (Scheele in: „Neue Justiz“ 1950, S. 185) Seit dem Jahre 1956 wird auch auf eine gute fachliche Qualifizierung der Studenten an der Akademie und der früheren Absolventen der V.-Lehrgänge geachtet. Bis zum Jahre 1960 sollen alle V. das Staatsexamen nachholen. Der Vorbereitung auf dieses Examen dient das Fernstudium. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 338 Volksrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkssolidarität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriff des Pj. Die Forderung nach einer umfassenden „Demokratisierung der Justiz“ führte 1945 zu den ersten V.-Lehrgängen. Der Mangel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch „große Lebenserfahrung“ dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter beträgt 23 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während des Lehrganges beigebracht werden. Der…

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Chemische Industrie (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die Ch. I. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt (SAG). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der Ch. I. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen. Erst ab 1. Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der Ch. I. an die deutsche Verwaltung zurückverkauft. — Auf den Produktionswert bezogen waren im Jahre 1956 nur noch 6 v. H. der Erzeugung der Ch. I. in Privathand. Von den rd. 240.000 Beschäftigten arbeiteten (1956) 215.000 in Staatsbetrieben. Der erste Fünfjahrplan (1951–55) sah große Produktionssteigerungen bei den Grunderzeugnissen der Ch. I. vor (kalzin. Soda, Phosphordünger, Ätznatron, Schwefelsäure, Kalziumkarbid), die nur zum Teil erreicht werden konnten. Auch der zweite Fünfjahrplan der Ch. I. steht unter dem Motto, die Bezugsabhängigkeit von westlichen Lieferanten zu überwinden. Zu diesem [S. 68]Zweck sind für die großen Werke der Ch. I. erhebliche Investitionen vorgesehen, insbesondere für den Ersatz unwirtschaftlich arbeitender Anlagen. Aber auch neue Anlagen entsprechend dem Fortschreiten der techn. Entwicklung in der westlichen Welt sind vorgesehen, z. B. auf dem Gebiete der Petrochemie und in der Kunststofferzeugung. — Die Wettbewerbsfähigkeit der Ch. I. der Zone in einer Marktwirtschaft zu erreichen, bedarf eines auf viele Jahre sich erstreckenden Modernisierungs- und Ausbauprogramms. Die Entstehung gesamtdeutscher Überkapazitäten ist durch diesen Ausbau nicht zu befürchten, da ein erhöhtes Verbrauchsniveau in der SBZ die höhere Produktion in der Ch. I. erfordert. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 67–68 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemnitz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren…

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FDGB (1958)

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam diese Abhängigkeit klar zum Ausdruck. In der auf dem 4. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der Deutschen Demokratischen Republik herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht“, und „der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse“. Als eine der wichtigsten Aufgaben des FDGB wird die Organisation von sozialistischen ➝Wettbewerben genannt: „Die Gewerkschaften organisieren im Interesse der Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen den sozialistischen Wettbewerb der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz in den volkseigenen Betrieben für die Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die strengste Anwendung des Sparsamkeitsregimes, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten.“ Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter. (Streik) Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die [S. 96]zusammen das Präsidium bilden und den FDGB leiten. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände, in den Kreisen und größeren Gemeinden Kreis- und Ortsausschüsse. Der FDGB umfaßt nach einer Umgliederung im Frühjahr 1958 folgende Gewerkschaften: die Industriegewerkschaften (IG) Bau und Holz, Chemie, Eisenbahn, Energie — Post- und Fernmeldewesen — Transport, Druck und Papier, Metall/Metallurgie, Textil — Bekleidung — Leder, Wismut, sowie die Gewerkschaften Staatliche Verwaltung — Gesundheitswesen — Finanzen, Handel — Nahrung — Genuß, Land- und Forstwirtschaft, Unterricht und Erziehung, Wissenschaft. Die IG örtliche Wirtschaft ist aufgelöst. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (BGL), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Die Wahlen zu den Organen des FDGB stehen völlig unter dem Einfluß der SED, da kein Kandidat gegen deren Willen aufgestellt werden kann. Am 1. 1. 1956 wurde der FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Am 15. 2. 1958 übernahm der FDGB ferner die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Das Gewerkschaftsaktiv“. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 95–96 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus…

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Kasernierte Volkspolizei (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 17. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale ➝Volksarmee umbenannt und [S. 156]erhielt eine Uniform, die der alten grauen Wehrmachtsuniform bis 1945 entspricht. Die Umbenennung der Einheiten, die mit einer Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte 1956 hin. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte — im Frühjahr 1948 noch vor Spaltung des Kontrollrats auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach den Dienstvorschriften der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Seit Okt. 1952 trug die KVP den sowjetischen ähnelnde, olivgrüne Felduniformen und hatte militärische Rangbezeichnungen. Schon im Herbst 1952 hatte die KVP zwei Armeekorps mit je zwei mot. Schützen-Div. und einer mechanisierten (d.h. mit Kettenfahrzeugen versehenen) Div. Das Ministerium des Innern (MdI) war lange Zeit überwiegend ein Wehrministerium. Der Stab und die Verwaltung der KVP wurden erst im Juni 1955 aus dem MdI herausgenommen, als Willi ➝Stoph das MdI an Karl ➝Maron abgegeben hatte und als Nachfolger des nach Moskau kommandierten Generalleutnants Heinz ➝Hoffmann den Oberbefehl über die KVP übernommen hatte. (Wenig später wurde Stoph zum Generaloberst ernannt.) Die KVP wurde von den Sowjetniks gelenkt, durch Offiziere und Funktionäre des Staatssicherheitsdienstes überwacht und durch Politschulung im Sinne der SED erzogen. Amtlich bezeichnete man sie seit 1952 nicht als Armee, aber doch zuweilen als Nationale Streitkräfte. Sie wurde streng geheim ausgebaut und immer stärker bewaffnet. Bei der Umbenennung in Volksarmee hatte sie neben den genannten sechs Div. in zwei territorialen Verwaltungen (d. h. Armeekorps) noch eine heeresunmittelbare mot. Schützen-Div., heeresunmittelbare Verbände und zahlreiche Offiziersschulen und Lehreinheiten. Neben dem Heer, das Ende 1955 allein rund 100.000 Mann zählte, bestand eine Luftwaffe (KVP-Luft, zeitweise als „Aeroclub“ getarnt); seit 1950 aufgebaut, mit rund 300 Flugzeugen in 3 Flieger-Div., mit Schuleinheiten, etwa 9.000 Mann stark. Daneben bestanden noch die Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt), seit Mai 1950 aufgebaut, mit rund 9.000 Mann. Sie verfügten über 6 Div. (= Flottillen) mit rund 70 Seefahrzeugen, über Schulungseinheiten zu Lande und zu Wasser, Offiziersschulen usw. — Schon vor der Umbenennung in Nationale Volksarmee waren die Einheiten der KVP zu modernen Streitkräften mit insgesamt 118.000 Mann entwickelt worden. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 155–156 Karrierist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kassation

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 17. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale ➝Volksarmee umbenannt und [S. 156]erhielt eine Uniform, die der alten grauen Wehrmachtsuniform bis 1945 entspricht. Die Umbenennung der Einheiten, die mit einer Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte 1956 hin. Die KVP wurde — als Kern der…

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Luftverkehr (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Die von ausländischen Flugzeugen beflogenen Linien führten nach Moskau und nach den Hauptstädten der Volksdemokratien; außerdem bestanden Luftverbindungen über Brüssel nach Paris und über Kopenhagen–Stockholm nach Helsinki. Die einzige innerdeutsche Linie war die Luftverbindung Berlin-Leipzig. Mit der Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau einer eigenen sowjetzonalen L.-Gesellschaft vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde bei der Gründung im Mai 1954 dem Ministerium des Innern, dann dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Gegenwärtig werden im Auslandsverkehr die Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau und Sofia bedient. In absehbarer Zeit soll der L. nach China mit eigenen Düsenflugzeugen der Deutschen Lufthansa aufgenommen werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür ist der Ausbau des selbst für Propellerflugzeuge unzulänglichen Flugplatzes Berlin-Schönefeld. Neben den planmäßigen Flügen führt die Deutsche Lufthansa auch Bedarfsflüge, insbesondere zur Beförderung von politischen und diplomatischen Delegationen, durch. Die Verbindung mit den west- und nordeuropäischen Hauptstädten wird durch Einschaltung ausländischer Fluggesellschaften aufrechterhalten. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen wurde im Sommer 1957 aufgenommen. Von Berlin aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. Für Rostock wird ein neuer Flughafen angelegt, außerdem ist ein Flughafen in Chemnitz in Bau. Der Bestand an Flugzeugen der Lufthansa beläuft sich auf etwa 30 Maschinen, großenteils aus sowjetischer Produktion (Typ IL 14). Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen zahlreiche reparaturbedürftige Maschinen längere Zeit für den Verkehr aus. Der sowjetzonale L. ist völlig unwirtschaftlich, so daß gewaltige Subventionen erforderlich sind, um ihn auch nur in seinem jetzigen Umfang aufrechtzuerhalten. Die unwirtschaftlichen kurzen Strecken im innerdeutschen L., die unzureichende Auslastung der Flugzeuge, die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und die Amortisation für die Flugplatzanlagen usw. lassen eine Rentabilität des sowjetzonalen L. auf lange Zeit nicht zu. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 196 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luftwaffe

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Die von ausländischen Flugzeugen beflogenen Linien führten nach Moskau und nach den Hauptstädten der Volksdemokratien; außerdem bestanden Luftverbindungen über Brüssel nach Paris und über Kopenhagen–Stockholm nach Helsinki. Die einzige innerdeutsche Linie war die Luftverbindung Berlin-Leipzig. Mit der…

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Schöffen (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 25 bis 37 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Bedingte Strafaussetzung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und an Beschlüssen darüber, daß eine Bedingte Verurteilung nach Ablauf der Bewährungszeit als nicht erfolgt zu gelten hat. Die Sch. werden für drei Jahre gewählt, letztmalig auf Grund der „Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1958“ vom 21. 9. 1957 (GBl. S. 509) in der Zeit vom 17. 2. bis 10. 5. 1958. Sie sollen an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen im Jahre an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Antrag des Leiters des zuständigen Gerichts abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der demokratischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit eben. „Die Vermittlung von Rechtskenntnissen in der Schöffenschulung muß immer im Zusammenhang der politischen Ereignisse geschehen. Formale Paragraphenkenntnis — etwa im BGB — paßt nicht zu unseren Schöffen.“ (Görner in: „Der Schöffe“, 1955, S. 261) „Mit Hilfe der Schöffen wird unsere demokratische Justiz zu einem noch schärferen Instrument im Kampf gegen die Kriegsverträge von Bonn und Paris, im Kampf gegen Spionage, Agenten, Saboteure und alle übrigen Feinde des deutschen Volkes, im Kampf für die Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes und die Sicherung des Friedens werden.“ (Grass in: „Neue Justiz“, 1955, S. 144) (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 272 Schnitzler, Karl-Eduard von A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schön, Otto

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 25 bis 37 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder…

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Beamtenversorgung (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen erhalten die Betroffenen daher nur Bruchteile der Pensionen, auf die sie Anspruch hätten und die in der Bundesrepublik nicht nur den einheimischen, sondern auch den verdrängten Beamten gezahlt werden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Als arbeitsunfähig wird nur angesehen, wer nach den Grundsätzen der Sozialversicherung mehr als ⅔ erwerbsgemindert ist; bei Frauen, wenn 1 Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen sind, falls diese nachweislich nicht anderweitig betreut werden können. Waisenrente gibt es wie in der Sozialversicherung grundsätzlich bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; wenn das Kind eine Schule oder Berufsschule besucht und keine eigenen Einkünfte hat, [S. 48]wird Rente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Die Renten werden nach dem Gesamtlebensverdienst des Beamten berechnet wie in der Sozialversicherung. (Renten) Bis zum 15. 9. 1948, für ehemalige Offiziere, Wehrmachtangehörige und deren Hinterbliebene bis 16. 3. 1950, war die Rente auf 90 DM Ost monatlich begrenzt. Diese Begrenzung ist jetzt aufgehoben. Die Mindestrenten sind gleich denen in der Sozialversicherung. Die Witwenrente beträgt 50 v. H., die Vollwaisenrente 35 v. H. und die Halbwaisenrente 25 v. H. der Rente, die für den verstorbenen Beamten zu berechnen gewesen wäre. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. 1957, Teil I (Text) 157 S., Teil II (Anlagen) 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 47–48 Beamte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Becher, Johannes R.

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen…

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Erwachsenenbildung (1958)

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wurde, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Staates auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die den Staat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei (SED) unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der — wie auf anderen Erziehungsgebieten — der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen.“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der Kulturellen Massenarbeit und war von 1954 bis 1948 auch der gleichnamigen Hauptabteilung des Ministeriums für ➝Kultur unterstellt. Andererseits schrumpfte der Wirkungsbereich der E. von Jahr zu Jahr ein. Das gesamte Einzelvortragswesen war bereits 1955 an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse abgegeben worden; andere Aufgabengebiete fielen an die Technischen ➝Betriebsschulen, die Betrieblichen ➝Kulturstätten, die Volkskunstkabinette, die technischen Kabinette, vor allem aber auch an das Fernstudium der Fachschulen. Gegenwärtig befindet sich das Volkshochschulwesen der SBZ, das dementsprechend auch seit 1957 wieder dem Volksbildungsministerium untersteht, in der Umbildung zu einer Abendschule für Erwachsene nach sowjetischem Muster, nach den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen und mit dem Abschluß der mittleren Reife oder des Abiturs. 1956 gab es 225 Volkshochschulen mit 2.015 Außenstellen in Gemeinden, 1836 in Betrieben und mit 478 hauptberuflichen Dozenten. Der Staat wendete im gleichen Jahr 17,2 Mill. DM Ost für die Volkshochschulen auf. Zeitschrift: „Die Volkshochschule“. (Kulturpolitik, Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 89 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungswesen

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wurde, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h.…

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Parteihochschule (1958)

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ostberlin (früher Kleinmachnow): „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. ➝Pieck zur Eröffnung des 2. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Seit 1950 gibt es Ein- und Zweijahrlehrgänge für Spitzenfunktionäre bzw. für Elitenachwuchs sowie Sonderlehrgänge für Dozenten, Pädagogen, Journalisten usw., seit 1953 in Angleichung an die P. in Moskau Dreijahrlehrgänge. Stärke der Lehrgänge: je 200 Schüler. Die Teilnehmer werden durch die Landes- bzw. jetzt Bezirksleitungen ausgewählt und theoretisch und personell durch Sonderkommissionen des ZK und der P. überprüft. Die Zulassung jedes Funktionärs ist vom Beschluß des Sekretariats des ZK abhängig, das auch die letzte Entscheidung über den Einsatz der Hochschüler hat. Wichtigste Gesichtspunkte der Auswahl sind: proletarische Herkunft, Anerkennung der „führenden Rolle der SU und der KPdSU“, Bewährung [S. 232]in der praktischen Parteiarbeit, Besuch einer Kreis- und Landes- bzw. Bezirksparteischule mit gutem Erfolg. Direktor der P. war bis 1950 Rudolf Lindau, dann Hanna Wolf. Unterrichtsfächer: Geschichte der intern. Arbeiterbewegung, insb. Geschichte der ➝KPdSU, dialekt. u. historischer Materialismus, Politökonomie, Geschichte, Parteiaufbau, politische u. Ökonom. Geographie, Staatslehre, Militärwissenschaften, Kunst und Literatur, Russisch. Im Herbst 1950 wurde der Fernunterricht der P. eingeführt (Fernstudium). Im April 1953 erhielt die P. das Promotions- und Habilitationsrecht für die akademischen Grade „Dr. phil.“ und „Dr. oec.“. Zur Zeit hat die P. rd. 1.000 Schüler. Verantwortlicher Sekretär des ZK für die P. ist Hager. Bis 1952 besuchten auch Funktionäre der KPD die P. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 231–232 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteikabinett

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ostberlin (früher Kleinmachnow): „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. ➝Pieck zur Eröffnung des 2. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6…

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Familienpolitik (1958)

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der F. soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen Lebens. Kinderreiche erhalten finanzielle Zuwendungen durch den Staat. Schwangerschaftsunterbrechungen sind nur aus gesundheitl. Gründen statthaft. 2. Die Familie soll ihre Interessen mit den Interessen der staatlichen Planwirtschaft identifizieren. In diesem Zusammenhang erstrebt die F. vor allem die Einbeziehung der Ehefrau und Mutter in den Produktionsprozeß. Der Bau von Heimen und Horten für Kinder berufstätiger Mütter wird forciert vorangetrieben. Eine berufliche und politische Tätigkeit kann die Ehefrau gegebenenfalls auch ohne das Einverständnis des Mannes ausüben. Auch eine damit verbundene längere Abwesenheit vom gemeinsamen Wohnsitz soll kein Scheidungsgrund sein. Grundsätzlich soll alle Arbeit zur Erfüllung der Wirtschaftspläne als Arbeit für das Wohlergehen der Familie verstanden werden. — 3. Die Familie soll in engster Zusammenarbeit vor allem mit Schule und FDJ Erziehungsstätte des „sozialistischen Menschen“ sein. Der 1954 veröffentlichte Entwurf eines Familiengesetzbuches betont den Anspruch des Staates auf maßgeblichen Einfluß in der Kindererziehung und macht den Eltern u. a. zur Pflicht, ihre Kinder im Sinne der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu erziehen. Anderenfalls ist die zuständige staatliche Dienststelle berechtigt, „die erforderlichen Anordnungen zu treffen“, d. h. die Kindererziehung völlig in staatliche Regie zu nehmen. — Durch diese dreifache Zielsetzung wird der Eigenwert der Familie völlig aufgehoben. Die Familie wird zum Werkzeug politischer Zielsetzung. Innerhalb dieser Absichten erstrebt die staatliche F. allerdings eine Festigung der Familie und keineswegs ihre Auflösung. (Familienrecht) Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 94 Fallschirmsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienrecht

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der F. soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen Lebens.…

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Handwerk (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen erstellen, die in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des H.“ vom 23. 12. 1957 als H.-Berufe aufgeführt werden und in der H.-Rolle eingetragen sind, als H.-Betriebe. Alle H.-Betriebe, die nicht unter diese Definition fallen, werden bis zum 1. 4. 1958 aus der H.-Rolle gestrichen, als industrielle Kleinbetriebe in die Gewerberolle eingetragen und in den Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer überführt. Durch diese Maßnahme wurde eine neue Etappe der sowjetzonalen H.-Politik eingeleitet. Noch bis Anfang 1948 lag das H. außerhalb des besonderen Interesses der sowjetzonalen Wirtschaftspolitik. Mit dem „Gesetz zur Förderung des H.“ vom 9. 8. 1950 begann die Einbeziehung des H. in das Planwirtschaftssystem. Das Gesetz schreibt vor: „Die Beziehungen zwischen dem H. und der übrigen Wirtschaft sind durch Verträge zu regeln.“ Dadurch wird das H. — wie die private Industrie — als Zulieferer an die volkseigene Wirtschaft gebunden. Gleichzeitig wurden Verordnungen über die Preisbildung im H., enthaltend Kalkulationsschemata und Höchstpreise, erlassen. Die Bildung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften zur Vereinfachung der Auftragsvergebung durch die volkseigene Wirtschaft und zur wirksamen Kontrolle über die Betriebe wurde gefördert. Die Genossenschaften erhalten staatliche Vergünstigungen und vorteilhaftere Kreditbedingungen. Fast sämtliche H.-Betriebe haben sich inzwischen den Genossenschaften angeschlossen, da das die Möglichkeit gibt. Aufträge und Material zu erhalten. Das H. wird über Kontingente, die den H.-Genossenschaften zugeteilt werden, mit Material versorgt. Herstellkontingente gibt es nur für plangebundene Produktion; die Reparatur-Kontingente sind unzureichend. Das H.-Steuergesetz (Handwerkssteuer) vom Frühjahr 1951 verhindert durch progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte die weitere Entfaltung des H. Den 1950 gegründeten Landes-H.-Kammern bzw. den durch Ministerratsbeschluß vom 28. 8. 1953 neu organisierten Bezirks-H.-Kammern und ihren Kreisgeschäftsstellen müssen alle H.-Betriebe, die H.-Genossenschaften und die Kleinindustrie mit weniger als 10 Beschäftigten angehören. Die H.-Kammern unterstehen seit Ende 1952 der Dienstaufsicht des Staatssekretariats für örtliche Wirtschaft. Als Folge der Beschränkung der Betriebsgrößen in Auswirkung des H.-Gesetzes vom August 1950 ging die Zahl der H.-Betriebe bedeutend zurück. Vor dem Krieg gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit rd. 980.000 Beschäftigten. Ab 1950 entwickelte sich die Zahl der Betriebe und der Beschäftigten im H. nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: Bereits vor dem Neuen Kurse wurde durch die SED die Einführung von H.-Produktionsgenossenschaften (HPG) angestrebt. Nach dem Juni-Aufstand ist dieses Vorhaben zunächst zurückgestellt worden. Durch VO vom 18. 8. 1954 wurde jedoch die Bildung von H.-Produktionsgenossenschaften angeordnet. In dem vorgelegten Musterstatut wird betont, daß die Handwerker durch die gemeinschaftliche Nutzung von Maschinen und Werkzeugen rentabler arbeiten und sich durch den Abschluß langfristiger Verträge mit den VEB stetige Aufträge sichern könnten. — Ähnlich wie bei den LPG gibt es verschiedene Stufen. In der Stufe~1 wird mit eigenen Maschinen in der eigenen Werkstatt des Handwerkers produziert. Für die Benutzung der Maschinen usw., die in die HPG eingebracht wurden, zahlt der Handwerker der HPG eine Nutzungsgebühr. In der Stufe 2 findet die Produktion sowohl in der eigenen als auch in anderen Werkstätten statt. Der Handwerker verliert in dieser Stufe völlig seine Selbständigkeit. Die Leitung der HPG bestimmt, wo und an was er jeweils arbei[S. 129]ten muß. — Im Falle des Austritts erhält der Handwerker eine Werterstattung, und zwar in Stufe~1 innerhalb von drei Jahren, in Stufe 2 sogar erst innerhalb von 10 Jahren in Raten, aber auch nur dann, „wenn die HPG dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt“. Das heißt praktisch: es gibt bei Stufe 2 keine Austritts- und Erstattungsmöglichkeit. Mitglieder der HPG können nicht nur selbständige Handwerker und Inhaber von kleineren Betrieben werden, sondern auch Gesellen, Arbeiter, Ingenieure, Techniker, Angestellte, Heimarbeiter und mithelfende Familienangehörige. — Trotz intensiver Werbung sind bis Ende 1957 erst 300 HPG mit rd. 8.200 Mitgliedern gegründet worden. Davon arbeiten zahlreiche unrentabel. Ein seit Anfang 1957 neuerlich eingeleiteter Propagandafeldzug, der durch neue gesetzliche Regelungen unterstützt wird, soll nunmehr verstärkt einen Zusammenschluß der Handwerker in Produktionsgenossenschaften erzwingen. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 128–129 Handke, Georg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerk und Gewerbe, Banken für

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen erstellen, die in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des H.“ vom 23. 12. 1957 als H.-Berufe aufgeführt werden und in der H.-Rolle eingetragen sind, als H.-Betriebe. Alle H.-Betriebe, die nicht unter diese Definition fallen, werden bis zum 1. 4. 1958 aus der H.-Rolle gestrichen, als…

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Plankommission, Staatliche (1958)

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Instanzen einschl. der Betriebe. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK, die in Zusammenarbeit mit der damaligen Zentralfinanzverwaltung den Halbjahrplan 1948 und den Zweijahrplan aufstellte. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Minister wurde der 1. Vorsitzende der DWK, Rau. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die StP. umgebildet. Und gleichzeitig mit der Reorganisation der „volkseigenen“ Wirtschaft im Jahre 1958 (Volkseigene Industrie) wurde auch die StP. umgebildet und zur alleinigen Planungsinstanz mit erweiterten Vollmachten erklärt. (Vorher hatten die inzwischen aufgelösten Produktionsministerien gewisse Planungsfunktionen; Planung). Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen. Sie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Pläne der StP. bedürfen vor der Veröffentlichung der Zustimmung der Sowjets. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ. Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. (Gosplan) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 237 Pisnik, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planung

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Instanzen einschl. der Betriebe. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK, die in Zusammenarbeit mit der damaligen…

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Volkseigene Industrie (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zur VEI gehören die nach 1945 enteigneten Betriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juli 1947) statt. — In einer „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (vornehmlich gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen. (Eigentum) Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Örtliche Industrie, Direktbetriebe). Nach Aussage des damaligen stellvertretenden Vors. der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Die Bilanzen der VEB waren Teilbilanzen der VVB; Produktions- und Finanzpläne der VEB waren Teilpläne der VVB. Die Hauptverantwortung lag bei den Hauptdirektoren der VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden die „volkseigenen“ Betriebe, die bis dahin den „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ auch finanziell unterstellt waren, in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie sind seitdem auch selbständige Steuerzahler. Nach dem Stande von Ende 1956 gab es 5.206 VEI-Betriebe, davon waren 2.304 zentralgeleitet (VVB) und 2.902 örtlich geleitet. In der zentralgeleiteten VEI gab es 1,93 Mill., in der örtlichen Industrie 0, 27 Mill. Arbeiter und Angestellte. (Zum gleichen Stichtag gab es noch 12.422 kleine und mittlere private Industriebetriebe mit zusammen 441.000 Beschäftigten.) — Auf die VEI entfielen im Jahre 1956 neun Zehntel (40,8 Mrd. DM Ost) der in der gesamten Industrie erzeugten [S. 335]Werte, davon wiederum neun Zehntel auf die zentral geleitete VEI. Durch Gesetz vom 11. 2. 1958 wurde eine umfassende Reorganisation der VEI eingeleitet, die bis zum Herbst 1958 abgeschlossen sein soll. Sie ist gekennzeichnet einerseits durch die Zentralisierung aller wirtschaftlichen Macht bei der Staatlichen ➝Plankommission und andererseits durch eine Dezentralisierung der die Betriebe anleitenden und kontrollierenden Organe (Produktionsministerien, VVB, Wirtschaftsräte). Durch die Reorganisation wird die Zahl der zentral verwalteten VEI-Betriebe um 565 vermindert, entsprechend erhöht sich die Zahl der örtlich geleiteten Industriebetriebe. Als Exekutivorgane der Staatlichen Plankommission sollen bei den Räten der Bezirke Wirtschaftsräte, bei den Räten der Kreise „Plankommissionen“ gebildet werden, deren Aufgabe sein soll, die Durchführung der Wirtschaftspläne in Zusammenarbeit mit den neuen VVB und in engem Kontakt mit den Produktionsbetrieben selbst sicherzustellen. Auf die Örtliche Industrie sollen künftig etwa 40 v. H. der gesamten Produktion der Industrie entfallen. Selbst sowjetzonale Wirtschaftsfunktionäre bezweifeln, ob es durch eine neue Reorganisation der VEI gelingen wird, den Wirtschaftsablauf in der SBZ reibungsloser zu gestalten. (Wirtschaftssystem) Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 334–335 Volkseigene Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigenen Betriebe, Versicherung der

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zur VEI gehören die nach 1945 enteigneten Betriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem…

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Konsumgenossenschaften (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ (VDK) sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres großen Friedensplans stellt den K. die Aufgabe, durch Verbesserung der massenpolitischen Arbeit und der Handelstätigkeit die Produkte unserer Aktivisten und Arbeiter schneller, billiger und als gute Qualitäten und Sortimente an die Bevölkerung heranzubringen.“ (Aus „Das Wirtschaftsjahr 1952“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin.) Die K. [S. 166]der SBZ sind also nicht mehr Einrichtungen der organisierten Verbraucherschaft mit dem Zwecke der verbilligten Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern. Ihre Spitzenorganisation ist der „Verband Deutscher K. d. G. m. b. H.“, Berlin W 8. Die K. unterhielten Ende 1957 für ihre rd. 3,5 Mill. Mitgl. 32.550 Verkaufsstellen. Außerdem besitzen sie 1.700 Produktionsbetriebe, darunter 1.110 Bäckereien und 377 Fleischereien. Die Verkaufsstellenzahl vergrößerte sich in den letzten Jahren besonders durch die Errichtung sog. Dorfkonsumgenossenschaften, die die Landbevölkerung mit Industriewaren versorgen sollen. Im VDK waren Ende 1956 rd. 242.000 Personen beschäftigt, davon 183.000 in Einzelhandels- und 42.000 in Großhandelsbetrieben. Die K. werden bevorzugt mit Mangelwaren beliefert und halten auch Waren zu HO-Preisen feil. An dem gesamten Einzelhandelsumsatz der SBZ sind die K. mit rd. 30 v. H. beteiligt. Im Jahre 1950 übernahmen sie die Warenbeschaffung, die Lagerung und zum Teil auch den Verkauf für die „Wirtschaftsabteilung der Besatzungsmacht“ (GSOW, Konsum-Spezialhandel). In den letzten Jahren ist eine gewisse Konkurrenz zwischen HO und K. entstanden. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 165–166 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konsumgüterversorgung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ (VDK) sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr…

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Regierung und Verwaltung (1958)

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 258]Die Verwaltung der SBZ lag nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 in ihrer Spitze zunächst ausschließlich in den Händen der von der sowjetischen Besatzungsmacht im Juni 1945 gebildeten „Sowjetischen Militär-Administration (SMAD)“. Zu ihrer Unterstützung befahl die SMAD bereits im Juli 1945 die Errichtung von zunächst elf deutschen Zentralverwaltungen. Diese lediglich mit beschränkter Weisungsbefugnis gegenüber den Länderregierungen ausgestatteten Zonenbehörden gingen mit Ausnahme der Verwaltungen für Inneres, Justiz, Volksbildung und Gesundheitswesen im Februar 1948 in der „Deutschen Wirtschaftskommission“ (DWK) auf. Nach Errichtung der „DDR“ wurden die Aufgaben der DWK durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17) unter gleichzeitiger Umbildung der meisten Hauptabteilungen in Ministerien der „Provisorischen Regierung“ übertragen. An die Stelle der SMAD trat damals die „Sowjetische Kontroll-Kommission“ (SKK). Die bedeutsamste gesetzliche Grundlage für Struktur und Tätigkeit der Regierung ist neben der auch insoweit weitgehend ausgehöhlten und faktisch aufgehobenen Verfassung das „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915), dessen § 3 es dem Ministerrat aufgibt: „a) die Tätigkeit der Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich und anderer zentraler staatlicher Organe zu leiten, ihre Statuten und Ordnungen zu bestimmen, Berichte über die Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenzunehmen, die Struktur der Regierung den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen, und entsprechend seiner Nomenklatur die Mitarbeiter für leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionen zu bestätigen; b) die Entwürfe der Volkswirtschaftspläne und der Staatshaushaltspläne zu beschließen, sie der Volkskammer vorzulegen, sowie Maßnahmen zu ihrer Durchführung und zur Festigung des Kredit- und Währungssystems zu treffen; c) die Durchführung der Gesetze, den Schutz der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung, den Schutz des Volkseigentums und die Rechte der Bürger zu sichern; d) die Grundsätze für die Tätigkeit der diplomatischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organe zu bestimmen, die die Beziehungen auf diesen Gebieten mit anderen Staaten regeln und pflegen; e) die Arbeit der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen.“ Verfassungsgemäß oblag die Verwaltung unterhalb der Republikebene zunächst den Regierungen der Länder (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen), die freilich infolge des immer massiver werdenden zentralstaatlichen Machtanspruchs der Zonenregierung in zunehmendem Maße in ihren Befugnissen eingeschränkt wurden. Im Sommer 1952 wurde schließlich im Zuge der sog. Verwaltungsneugliederung die in der Verfassung angedeutete Generalklausel zugunsten einer unbeschränkten Organisationshoheit der Republik in verfassungswidriger Weise ausgedehnt, indem die sowjetzonalen Machthaber die Landesregierungen aufhoben und deren Aufgaben auf die Räte der vierzehn auf dem Gebiet der Länder gebildeten Bezirke übertrugen. Da diese Bezirke nicht etwa mit eigener Verwaltungsfunktion ausgestattete Bezirkskörperschaften, sondern lediglich unmittelbare staatliche Verwaltungseinheiten sind, stellen die Räte der Bezirke nichts anderes als zentralstaatliche Verwaltungs[S. 259]behörden der Bezirksstufe dar. Die Verwaltung der Kreise ist der der Bezirke nachgebildet. Die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind mithin „Organe der Staatsgewalt“ im Bezirk bzw. Kreis, deren Arbeit vom Ministerrat geleitet wird und deren Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben anzupassen ist. Seit dem Sommer 1952 vollzieht sich folglich die gesamte staatliche Verwaltungstätigkeit in der Eigenverwaltung der Republik, deren zentralstaatliches Verwaltungsmonopol in krassester Weise durchgesetzt ist und selbst die kommunale ➝Selbstverwaltung beseitigt hat. Die wesentlichste, wenn auch verfassungsrechtlich außerordentlich bedenkliche Grundlage für die staatliche Verwaltung in der SBZ ist gegenwärtig das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl.~I S.~65), dessen §~28 ausdrücklich feststellt, daß die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden dem Ministerrat bzw. den jeweils höheren Räten „unterstellt und rechenschaftspflichtig“ sind. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956. Ergänzungsband zu SBZ von 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). Bonn 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. Schütze, Hans: Mitteldeutschlands Weg zur Volksdemokratie (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Heimatdienst). Hannover 1957. 78 S., 2 Taf. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). Köln 1956, Westdeutscher Verlag. Text 188 S., Quellenteil 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 258–259 Regierungsaufträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Registrierabteilung

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 258]Die Verwaltung der SBZ lag nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 in ihrer Spitze zunächst ausschließlich in den Händen der von der sowjetischen Besatzungsmacht im Juni 1945 gebildeten „Sowjetischen Militär-Administration (SMAD)“. Zu ihrer Unterstützung befahl die SMAD bereits im Juli 1945 die…

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Justizverwaltung (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde; Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Stellvertreter des Ministers (diese Stellung wurde am 22. 7. 1957 geschaffen): Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des [S. 152]Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien, ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabteilungen: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner drei selbständige Abteilungen: Kaderabteilung, Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das „Kollegium des Ministeriums“, dem neben dem Minister der Staatssekretär, der Stellv. des Ministers, die Leiter der Hauptabt. und der Leiter der Kaderabt. angehören. Dieses Kollegium muß gehört werden, bevor der Minister von seinem Recht, einen Richter aus dem Amt abzuberufen, Gebrauch machen kann. Schon seit Oktober 1948 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabteilungen Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks-J. geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich nach einer internen Dienstanordnung vom 15. 2. 1952 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter und die Abt. Recht, Kader, Haushalt und Verwaltung. „Die Hauptaufgabe der Justizverwaltungsstelle ist die systematische Anleitung und ständige Kontrolle der Kreisgerichte in ihrer Rechtsprechung und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate mit dem Ziele der Verbesserung der Anwendung der Gesetze.“ (§ 6 der Anordnung vom 15. 2. 1954) Das Ministerium kontrolliert die J. und leitet sie an. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig. Mit Ausnahme des Ministers, des Staatssekretärs, des stellvertretenden Ministers und des Leiters der Hauptabteilung Gesetzgebung, Dr. Ostmann, sind die meisten Abteilungsleiter und Referenten Absolventen der Volksrichter-Schulen. „Die Organe der Justizverwaltung haben Mängel der Rechtsprechung in ständigem Meinungsaustausch mit den Gerichten aufzudecken und abzustellen, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und den Richtern eine richtungweisende Anleitung für die Verbesserung ihrer Arbeit bei der Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Regierung zu geben. Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung sind also wesentliche Arbeitsmethoden der Justizverwaltung, wenn sie die Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Justiz aktiv und schöpferisch erfüllen will.“ (Ostmann in: „Neue Justiz“ 1954, S. 37). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde in der sowjetzonalen Justiz das Instrukteurwesen eingeführt, dessen einheitliche Leitung in den Händen des neuen Stellv. des Ministers liegt. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 151–152 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizwettbewerb

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde; Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Stellvertreter des Ministers (diese Stellung wurde am 22. 7. 1957 geschaffen): Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des [S. 152]Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als…

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Interzonenhandel (1958)

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 144]Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruch, teil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden (1938 = 8,3 Mrd. RM). Von sowjetzonaler Seite sind in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen begehrt. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Eine vertragliche Regelung erfuhr der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jeweils jährlich folgenden Vereinbarungen. Ab 1. 10. 1949 sind auch Ost- und West-Berlin in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem rankfurter Abkommen vom 8. 10. 1949 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1~Deutsche Mark = 1~VE (Verrechnungseinheit). Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Hauptabt. I. gelenkt. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig. Die Entwicklung des I. war jahrelang sehr uneinheitlich und zeitweise stagnierend. Erst 1955 überschritt der Gesamtumsatz einschließlich Dienstleistungen die Milliardengrenze. Er stieg seitdem weiter an und betrug 1956 1.352,6 Mill. DM und 1957 1.663,2 Mill. DM. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 144 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenverkehr

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 144]Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruch, teil des früher üblichen Umfanges…

DDR A-Z 1958

Außenhandel (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf Betreiben der Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche ➝Notenbank, später das Ministerium für ➝Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI) eingeschaltet. Im Jahre 1946 waren die A.-Umsätze noch bescheiden, nahmen aber seit 1947 und 1948 beträchtlich zu. Seit 1949 ist der A. der SBZ bewußt jn die Wirtschaftsplanung der Sowjetblockländer einbezogen. Da die vorher mit westlichen Ländern abgeschlossenen Handelsabkommen als Folge der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die westlichen Staaten nicht erneuert werden konnten, liefen diese Verträge ab. Ziel der Wirtschaftsplanung der SBZ und der Sowjetblockstaaten (Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) wurde die Errichtung einer weitgehenden wirtschaftlichen Autarkie des Sowjetblocks. Entsprechend dem Wirtschaftssystem besteht in der SBZ ein staatliches A.-Monopol, das nachträglich gesetzlich fixiert wurde (Gesetz v. 9. 1. 1958). Als A.-Organ wurde Mitte 1949 durch die DWK die Anstalt öffentlichen Rechts „Deutscher Außenhandel“ (abgekürzt DAHA) mit dem Sitz in Berlin gegründet, die bis Ende 1950 zwölf Fachanstalten errichtete. Ab 1. 9. 1951 wurde die DAHA als selbständige A.-Organisation aufgelöst und mit allen ihren Fachanstalten in die neue Organisation Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA) eingegliedert. Aus den bisherigen zwölf DAHA-Fachanstalten entstanden 17 (heute noch 12) „Volkseigene Handelsunternehmen Deutscher Innen- und Außenhandel“ (VEH-DIA) als Organe des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI). Neben den VEH-DIA bestanden Anfang 1958 weitere zehn A.-Gesellschaften in GmbH.-Form, die zu den staatlichen A.-Unternehmen gezählt werden müssen. Sie entstanden teils als Neugründungen aufgelöster, teils durch Herausnahme bestimmter Warenbereiche aus noch bestehenden DIA-Anstalten. Zum Import von Vorbehaltsgütern aus dem westlichen Ausland werden außerdem noch Staatliche ➝Tarnfirmen eingesetzt. Um den A. beweglicher zu ge[S. 38]stalten, besteht seit Anfang 1954 für staatliche und private Industriebetriebe sowie Handwerker die Möglichkeit, sog. Eigengeschäfte mit westlichen Kunden über bestimmte Waren abzuschließen. Derartige Geschäfte müssen jedoch vom MAI bzw. dem zuständigen A.-Unternehmen genehmigt werden. Der private A. hat im übrigen keine Entfaltungsmöglichkeiten mehr. Der sowjetzonale A. wird im Rahmen der Vereinbarungen abgewickelt, die vom MAI oder sonstigen Institutionen mit den Partnerländern getroffen werden. Während zwischen der SBZ und den Sowjetblockländern möglichst langfristige Handels- und Zahlungsabkommen (Fünfjahrplan) auf „Regierungsebene“ abgeschlossen werden, bestehen mit dem westlichen Ausland überwiegend Kammerabkommen, Bankenabkommen oder Kompensationsabkommen. Das A.-Volumen entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben seit 1950 wie folgt (in Mill. DM Ost, ohne Interzonenhandel): Die UdSSR ist der größte A.-Partner der SBZ, auf sie entfallen rund 50 v. H. der gesamten A.-Umsätze. 1957 betrug der Anteil der Sowjetblockländer am A. der SBZ 74 v. H. des Gesamtvolumens von 7,6 Mrd. DM Ost (einschließlich Interzonenhandel). Der sowjetzonale Export entwickelte sich seit 1950 wie folgt (Mill. DM Ost): Abgesehen von Kalisalzen und Braunkohle (Kohlenindustrie) verfügt die SBZ nur über geringe Rohstoffvorkommen. Als hochindustrialisiertes Verarbeitungsland ist sie deshalb sehr importabhängig. Der A. des Jahres 1955 hatte nach sowjetzonalen Angaben folgende Struktur: Rund 60 v. H. des gesamten sowjetzonalen Exports entfielen 1955 auf Erzeugnisse des Maschinenbaues. Als zweitgrößter Maschinenlieferant innerhalb des Sowjetblocks hat die SBZ besondere Bedeutung für die Wirtschaft der SU. Die offiziell bekanntgegebenen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der A.-Leistungen der SBZ, da ein großer Teil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen Reparationen) von der Sowjetunion abgezogen wurde und nicht in der A.-Statistik erscheint. [S. 39]Auch die Aufkäufe der Sowjetischen Handelsgesellschaften erschienen nicht als A.-Umsätze. Ferner erschienen in den Statistiken nicht die sog. Befehlsexporte, die außerhalb der Exportpläne in sowjetischem Interesse durchgeführt wurden und 1951 z. B. mindestens 100–120 Mill. DM Ost ausmachten. Der sowjetzonale A. erfordert laufend beträchtliche Zuschüsse aus dem Staatshaushalt, die als Preisausgleich bezeichnet werden. Der Preisausgleich wird durch staatliche Subventionierung der Exportwaren, deren Gestehungskosten häufig weit über Weltmarktpreisen liegen, und Belastung der Importgüter mit Steuern und Preisaufschlägen vorgenommen (Preispolitik). Neuere Zahlenangaben über die Höhe der Preisausgleichszahlungen liegen nicht vor. Die Preisgestaltung im A. mit den Ländern des Sowjetblocks erfolgte bis zum Jahre 1955 unabhängig von Weltmarktpreisen. Bei Abschluß langfristiger Handelsabkommen wurden Preisbasen für die wichtigsten Import- und Exportgüter vereinbart, die für die Dauer des Abkommens galten und bei bestimmten Gütern weit unter Weltmarktpreisen, zum Teil sogar unter Selbstkosten lagen. Hauptnutznießer war die SU, die so Industrieausrüstungen, Maschinen u. a. außerordentlich billig einkaufen konnte. Polen gab den Anstoß, daß ab 1956/57 Weltmarktpreise als Grundlage zur A.-Preisbildung innerhalb des Sowjetblocks herangezogen werden. Die A.-Planung der SBZ geht wie in allen Sowjetblockstaaten stets vom Importbedarf aus. Exporte erfolgen mit dem Ziel, für die geplanten Importe die erforderlichen Devisen hereinzubekommen. Häufig werden deshalb unrentable Exporte in Kauf genommen, die die Verlustwirtschaft des sowjetzonalen A. noch vergrößern. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 37–39 Ausschuß in der Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel, Kammer für (KfA)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf Betreiben der Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche ➝Notenbank, später das Ministerium für ➝Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI)…

DDR A-Z 1958

Gnadenrecht (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Nachdem verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung ausgearbeitet worden waren, aber nie die Billigung aller beteiligten Stellen gefunden hatten, wurde schließlich im Januar 1954 eine Gnadenordnung erstellt. Eine Veröffentlichung erfolgte nicht. Den mit der Bearbeitung von Gnadensachen befaßten Referenten in der Präsidialkanzlei wurde der Wortlaut dieser Gnadenordnung erst im Juni 1954 mitgeteilt. Im Oktober 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den Vorsitzenden der Anwaltskollegien (Rechtsanwaltschaft) mündlich bekannt, daß eine Gnadenordnung erlassen sei, daß diese aber nicht veröffentlicht werde, und teilte den wesentlichen Inhalt mit der Bitte um Unterrichtung der anderen Kollegiums-Anwälte mit. Danach ist Gnadeninstanz bei Todesstrafen und allen Freiheitsstrafen der Staatspräsident, für Geldstrafen und Nebenstrafen ein für jeden Bezirk gebildeter besonderer Gnadenausschuß, dem der Leiter der Bezirksjustizverwaltungsstelle, der Bezirksgerichtsdirektor und der Bezirksstaatsanwalt angehören. Die Gnadenentscheidung des Staatspräsidenten wird in jedem Einzelfall durch eine Stellungnahme dieses Gnadenausschusses vorbereitet. Auf den Gnadenbericht des Bezirksgnadenausschusses ergeht eine Stellungnahme des Justizministeriums und des Generalstaatsanwalts, in vielen Fällen auch noch des Innenministeriums. In der Präsidialkanzlei wird nach Eingang der Akten und einzelnen Stellungnahmen lediglich geprüft, für welche Meinung eine Mehrheit besteht und dementsprechend entschieden. Diese Entscheidungen, die Staatssekretär Max Opitz (SED) trifft, beruhen also nicht auf sachlichen Erwägungen der für die Entscheidung an sich zuständigen Instanz. Einen Gnadenerweis gegen den Willen der Staatsanwaltschaft gibt es in der Praxis nicht. Gnadengesuche sollen von Ehegatten, Geschwistern oder Personen eingereicht werden, die in gerader Linie mit dem Verurteilten verwandt sind. Gnadengesuche von Rechtsanwälten werden zwar heute nicht mehr, wie etwa bis zum Jahre 1956, grundsätzlich zurückgewiesen, finden aber volle Beachtung und Bearbeitung nur bei Verurteilungen zu Todesstrafe. Von Angehörigen eingereichte Gnadengesuche sollten auch die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes nicht erkennen lassen. Neben einem Gnadenerweis gibt es während des Strafvollzuges noch die Möglichkeit der bedingten Strafaussetzung. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 118 GM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-Preis

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Nachdem verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung ausgearbeitet worden waren, aber nie die Billigung aller beteiligten Stellen gefunden hatten, wurde schließlich im Januar 1954 eine Gnadenordnung erstellt.…

DDR A-Z 1958

Arbeit, Gesetz der (1958)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349), wird von der kommun. Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthält es in offener oder versteckter Form einen weitgehenden Abbau sehr alter Rechte der Arbeiterschaft. In Teil~I „Recht auf Arbeit“ wird u. a. bestimmt, daß jedem Bürger ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß (§ 1), gleichzeitig wird jedoch die Arbeitskräftelenkung angeordnet, indem die zuständigen Ministerien zur Aufstellung eines Arbeitskräfteplanes verpflichtet werden, so daß das Recht auf Arbeit zur Pflicht zur Arbeit wird. Teil II behandelt das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten. Dieses Recht wird praktisch verneint, da es bei der Führung der Wirtschaft durch die staatlichen Organe und in den Betrieben an Stelle von frei gewählten Betriebsräten von den betrieblichen Organen des FDGB (BGL), also des verlängerten Arms der Staatspartei wahrgenommen werden soll. Teil III ordnet Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität an: Abschluß von Betriebsverträgen (Betriebskollektivverträge), Einführung von TAN, des Leistungslohnes, der Lohngruppenkataloge, weitgehende Differenzierung der Löhne (Lohnsystem). Teil IV beschäftigt sich mit der Förderung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung. Teil V gibt nähere Bestimmungen zur Arbeitskräftelenkung, wobei insbesondere die Pflicht zur Einstellung weiblicher Arbeitskräfte betont wird. Teil VI behandelt die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs (Berufslenkung) und der Qualifizierung der Arbeitskräfte, insbesondere von Frauen. Es folgen Rahmenbestimmungen für den Urlaub (Teil VII) und das Kündigungsrecht (Teil VIII). Teil IX bringt Rahmenbestimmungen über den Arbeitsschutz (Arbeitszeit), Teil X solche über Werkküchenessen, bevorzugte Belieferung der Schwerpunktbetriebe mit Nahrungsmitteln und ähnlichem, das mit „Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Werktätigen“ bezeichnet wird. Im G. d. A. zeichnen sich mit aller Deutlichkeit die Grundzüge der sowjetzonalen Arbeitspolitik ab. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1954. 112 S. m. 4 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 23 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“…

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Staatshaushalt (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1949 und das Gesetz über die Staatshaushaltsordnung vom 17. 2. 1954 wurde das Haushaltswesen grundlegend umgestaltet. Der neue einheitliche Staatshaushaltsplan umfaßt die Haushalte sämtlicher Finanzträger von der Zone über die Bezirke und Kreise bis herab zu den kleinsten Gemeinden; ferner die Haushalte von Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Haushalt der Sozialversicherung und seit 1953 auch den Haushalt des sowjetischen Sektors von Berlin. Nach mehrfachen Änderungen von Beginn und Dauer des Haushaltsjahres sind seit 1950 Haushaltsjahr und Kalenderjahr wieder identisch. Der Plan wird auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt. Der St. hat die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben zu finanzieren; er hat alle in der SBZ vorhandenen Reserven auszuschöpfen und das „Prinzip der strengen Sparsamkeit“ anzuwenden. Die jährlichen St.-Pläne sollen mit höheren Einnahmen als Ausgaben abschließen. In seiner Gliederung ist der Haushaltsplan — entsprechend seinem Charakter — auf den Volkswirtschaftsplan abgestimmt; die Volkskammer hat ihn nicht zu kontrollieren, sondern durch Akklamation anzunehmen. Die Gesetze über den St. enthalten nur noch nichtssagende Angaben, aus denen kein genaues Bild über Art und Verwendung der Einnahmen gewonnen werden kann. Weder der Volkskammer noch der Öffentlichkeit gegenüber gibt die Regierung der SBZ Rechenschaft über ihr Finanzgebaren. Im Kassenwesen sind dahingehend Änderungen eingetreten, daß die bisher dezentralisierten Haushalts- und Steuerkassen aufgelöst und ihre Aufgaben den öffentlichen Banken unter Führung der Deutschen ➝Notenbank übertragen wurden. Sie hat die Aufgabe, die Haushaltseinnahmen anzunehmen und die Haushaltsausgaben auf Grund von Anweisungen der Konteninhaber im Rahmen des Kassenplanes und der Erfüllung der Einnahmen zu leisten. An Orten ohne Niederlassungen der Deutschen Notenbank werden die Konten bei den Sparkassen geführt, die für die Führung der Haushaltskonten den Anordnungen der Notenbank unterworfen sind. Der Finanzausgleich hat in der SBZ eine große praktische Bedeutung erlangt. Die Bezirke, Kreise und Gemeinden wären ohne Zuweisungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln nicht lebensfähig. Die Verteilung wird jährlich im Gesetz über den St.-Plan neu geregelt; einen feststehenden Verteilungsschlüssel gibt es nicht. Die Zuweisungen in absoluten Beträgen sind relativ unbedeutend. Eine [S. 296]wichtigere Rolle spielen die prozentmäßigen Beteiligungen der Bezirke, Kreise und Gemeinden an bestimmten in ihren Bereichen anfallenden „republikeigenen“ Steuern und sonstigen Abgaben. Hierin kommt das „Prinzip der materiellen Interessiertheit“ zum Ausdruck, denn eine Nichterfüllung des Plansolls würde sich auch negativ auf den eigenen Haushalt auswirken. — Alle den Bezirken, Kreisen und Gemeinden zugewiesenen Mittel sind grundsätzlich plangebunden. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 295–296 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsmacht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1949 und das Gesetz über die Staatshaushaltsordnung vom 17. 2. 1954 wurde das Haushaltswesen grundlegend umgestaltet. Der neue einheitliche Staatshaushaltsplan umfaßt die Haushalte sämtlicher Finanzträger von der Zone über die Bezirke und Kreise bis herab zu den kleinsten Gemeinden; ferner die Haushalte von Anstalten und…

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Tarnorganisationen (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisationen unter kommun. Regie, die außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun, und politisch indifferente Kreise ansprechen und gewinnen sollen. Sie sollen kommun. Gedankengut verbreiten und zentralgesteuerte Aktionen vorbereiten, deren Ziel die Störung unseres gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens ist. Darüber hinaus dienen die T. als scheinbar harmlose „Firmenschilder“ für „gesamtdeutsche Gespräche“ und „Friedensaktionen“ sowie als Zentren der Druckschriften-Propaganda und als Sprungbrett für die politische Tätigkeit eingeschleuster Agenten. Sie sind damit ein wesentlicher Faktor der kommun. Taktik der Infiltration. Es gibt T. im internationalen Rahmen mit Mitgliederzahlen, die z. T. in die Millionen gehen (Weltgewerkschaftsbund (WGB), [S. 307]Weltbund der Demokratischen Jugend, Internationaler Studenten- und, Weltfriedensrat und Weltfriedensbewegung mit ihren zahllosen Filialorganisationen u. a. m.) und andere mit wenigen Mitgliedern und rein lokaler Bedeutung. Die Gefahr dieser kleinen, unbekannten Organisationen liegt darin, daß sie sich den örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten anpassen können und in der Lage sind, Mißstimmungen und Unzufriedenheiten auch kleinerer Personengruppen auszunutzen. In der Bundesrepublik ist eine besondere Aktivität der T. nach der Gründung der „DDR“ und den kommun. Wahlniederlagen in Westdeutschland zu beobachten. Gesteuert werden sie von der Abteilung gesamtdeutsche Fragen des ZK der SED und von der entsprechenden Infiltrations-Abteilung des Bundesvorstandes des FDGB. Die Zahl der Namen von T. in der Bundesrepublik ging in die Hunderte. Ein großer Teil existiert heute nicht mehr. Es gehört zu ihrer Taktik, daß sie meist, sobald sie als kommun. unterwandert entlarvt worden sind, ihre Tätigkeit einstellen, um unter Führung der gleichen Leute, aber unter anderem Namen ihre Wühlarbeit später wiederaufzunehmen. Nach vorsichtigen Schätzungen belief sich die Zahl der T. im Jahre 1949 auf etwa 90, während sie 1954 mit etwa 130 angegeben wurde. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 306–307 Tarnfirmen, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tausenderbewegung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisationen unter kommun. Regie, die außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun, und politisch indifferente Kreise ansprechen und gewinnen sollen. Sie sollen kommun. Gedankengut verbreiten und zentralgesteuerte Aktionen vorbereiten, deren Ziel die Störung unseres gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens ist. Darüber hinaus dienen die T. als scheinbar harmlose „Firmenschilder“ für „gesamtdeutsche…