
DDR von A-Z, Band 1959
AK-Verfahren (1959)
Siehe auch:
Verrechnungsverfahren, wonach Geldverbindlichkeiten durch Akkreditivstellung verrechnet werden. Akkreditivstellung muß in diesen Fällen durch den Käufer erfolgen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 17