DDR von A-Z, Band 1959

Akademische Grade (1959)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Fakultäten der Universitäten, wissenschaftlichen Hochschulen und ihnen gleichgestellten Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Grad eines Doktors, 2. eines habilitierten Doktors, 3. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom einer Fachrichtung, das ebenfalls als AG. verliehen wird. Zur Promotion gehört die Verteidigung der Dissertation.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 16


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.