DDR von A-Z, Band 1959

Berufsausbildung (1959)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Die B. wird nach den Erfordernissen der Wirtschaftsplanung gelenkt (Berufslenkung). Sie soll in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranbilden und damit zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität beitragen. Die Lehrlingsausbildung erfolgt sowohl in der „volkseigenen“ als auch in der privaten Wirtschaft auf Grund von Musterverträgen, die zwischen dem Betrieb einerseits und dem Lehrling bzw. seinem gesetzlichen Vertreter andererseits abgeschlossen werden. In der „volkseigenen“ Wirtschaft ist die Lehrzeit verkürzt. Die Lehrzeit beträgt 2 bis 3 Jahre je nach Wirtschaftszweig. Auch der Lehrling muß produktive Arbeit leisten; deswegen kommt die Ausbildung oft zu kurz. Besuch von Berufs- und Fachschulen ist Pflicht. In ihnen ist jedoch für politische Verhetzung ein breiter Raum vorgesehen.

 

Erwachsene sollen in Aktivistenschulen und durch Lehrgänge (Qualifizierung) hinsichtlich der beruflichen Ausbildung gefördert werden. (Arbeiter- und Bauernfakultäten, Hochschulen, Fernstudium)

 

Literaturangaben

  • Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 54


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.