
Differenzierung (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966
Beim Ablieferungsverfahren in der Landwirtschaft (Ablieferungspflicht) die Veranlagung des Einzelbetriebes durch eine spezielle D.-Kommis[S. 82]sion in der Gemeinde, die eine gewisse Abwandlung der Ablieferungsnormen nach oben bzw. unten vornehmen kann. Die für den Zonenbereich vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf zentral erstellten Normen werden auf dem Verteilerweg über Bezirke, Kreise und Gemeinden schließlich für die Einzelbetriebe aufgeschlüsselt. Grundsatz hierbei ist, daß das geplante Abgabesoll für jede Verwaltungsebene unabänderlich ist. Damit sind der Tätigkeit der D.-Kommission von vornherein enge Grenzen gesetzt, weil Ermäßigungen bei einem Betrieb des Dorfes durch entsprechende Erhöhungen bei einem anderen ausgeglichen werden müssen. Darüber hinaus ist die D. ein wirksames Mittel des Klassenkampfes auf dem Lande.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 81–82
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