Gosplan (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975
Staatliche Plankommission der Sowjetunion. GOS = Abk. für „gossudarstwenni“, d. h. „staatliche“. Oberste Planungsinstanz, die über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe der Sowjetblockländer die Wirtschaft auch der SBZ entscheidend beeinflußt. Bis zur Beendigung der Reparationsentnahmen (Reparationen) durch die SU Ende 1953 entschied G. weitgehend über Richtung und Umfang der wirtschaftlichen Entwicklung in der SBZ und über den Verbleib der Produktion. Obwohl die SBZ als selbständiges Mitglied des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe gilt, bestimmen auch weiterhin die massiv vorgetragenen Lieferansprüche der [S. 131]SU, die über G. festgelegt werden, die wesentlichsten Momente der Wirtschaftsentwicklung der Zone.
Literaturangaben
- *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 130–131
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