DDR von A-Z, Band 1959

Grundrechte (1959)

 

 

Siehe auch:


 

Auch die Verfassung der „DDR“ enthält, wenngleich nicht so ausgeprägt wie das Grundgesetz der Bundesrepublik und stellenweise erheblich eingeschränkt (Boykotthetze), einen Katalog der G. (Art. 6–18 der Verfassung).


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 134


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.