
Handelsinspektion, Staatliche (1959)
Siehe auch:
Im Februar 1953 durch Ministerratsbeschluß errichtetes Organ des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Durchführung laufender Kontrollen bei den Betrieben des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Konsumgüter-Groß- und Einzelhandels, den VEAB, den Versorgungs- und Lagerungskontoren für Konsumgüter und den Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Die SH. überprüft außerdem die Verwaltungen der Handelsorgane und die Abteilungen Handel und Versorgung der Räte der Kreise und Städte. Organisation und Aufgaben der SH. wurden in der VO vom 3. 5. 1956 geregelt. Die SH. soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Preisfestsetzung, Warenverteilung, Sauberkeit, Vollständigkeit des Warensortiments usw. überwachen. Bei ihren Kontrollen setzt die SH. häufig ehrenamtliche Mitarbeiter der Arbeiterkontrolle ein, die ähnliche Aufgaben hat. Eine kontinuierliche und ausreichende Konsumgüterversorgung der Bevölkerung konnte auch die SH. bis heute nicht erreichen; dagegen wirkt sich ihre Tätigkeit für die Reste des privaten Groß- und Einzelhandels nachteilig aus, denn bei Verschlechterung der Versorgungslage veranlaßt sie die Einschränkung oder Einstellung der Belieferung des privaten Handels mit bestimmten Waren.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 139
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