
DDR von A-Z, Band 1959
Handwerk und Gewerbe, Banken für (1959)
Siehe auch:
- Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB): 1975
Sie führen den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch u. geben kurz- u. langfristige Kredite im Rahmen der geltenden Bestimmungen. Sie sind genossenschaftliche Kredit-Institute der „kleinen Warenproduzenten“ mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Sektors. Die Kontenführung der Betriebe mit Staatsbeteiligung obliegt der Deutschen ➝Notenbank.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 141