
Investitionsbank, Deutsche (DIB) (1959)
Siehe auch:
- Deutsche Investitionsbank (DIB): 1969
Die DIB finanziert die planmäßigen Investitionen der VEW sowie der staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen nach dem vorgeschriebenen Verfahren in Übereinstimmung mit dem Volkswirtschaftsplan, dem Staatshaus[S. 160]halts-Plan und den bestätigten Finanzierungsplänen.
Auf Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948 (ZVOBl. S. 494) gegründet. Nach dem Statut der DIB vom 6. 6. 1957 (GBl. II, S. 326) hat sie ein Grundkapital von 300 Mill. DM Ost, einen Reservefonds (der aus Gewinnabführungen der Bank bis zur Höhe des Grundkapitals gebildet wird) und einen Grundmittelfonds, der den Wert der Gebäude, Grundstücke und des Inventars der Bank umfaßt.
Die DIB hat ihren Sitz in Berlin und unterhält im gesamten Gebiet der SBZ Niederlassungen. Eine Kreditgewährung kann im Rahmen des Planes der langfristigen Kredite erfolgen an sozialistische Genossenschaften, die private Wirtschaft und andere Institutionen gegen entsprechende Sicherheit. Weiterhin ist sie zuständig für die Staatsbeteiligungen. Die DIB kann Schuldverschreibungen und Hypothekenpfandbriefe ausgeben. Vom Reingewinn der Bank erhalten der Staatshaushalt und der Reservefonds je eine Hälfte.
Die DIB erhält die Investitionspläne, nach denen sie die Verteilung der Mittel vorzunehmen und ihre zweckgebundene Verwendung zu kontrollieren hat, von der Staatlichen ➝Plankommission.
Literaturangaben
- Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 159–160