
Jehovas Zeugen (1959)
Siehe auch:
Sekte, die in der SBZ im August 1950 durch den Minister des Inneren, Dr. Steinhoff, verboten wurde. Zur Begründung führte Steinhoff an, daß die Sekte „illegales Schriftmaterial“ verbreite, „systematische Hetze gegen die bestehende demokratische Ordnung und deren Gesetze unter dem Deckmantel einer religiösen Veranstaltung“ treibe und „dem Spionagedienst einer imperialistischen Macht dienstbar“ sei (Boykotthetze, Spionage). Einen Tag vor Erlaß des Verbotes waren bereits die ersten Verhaftungen von Angehörigen der Sekte erfolgt. Diese wurden am 4. 10. 1950 durch das Oberste Gericht verurteilt, das zweimal lebenslänglich Zuchthaus, zweimal 15 Jahre Zuchthaus, 12 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Zuchthaus und 8 Jahre Zuchthaus verhängte. Seitdem sind etwa 1.400 Mitglieder der Sekte wegen Boykott- und Kriegshetze zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt worden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 162
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