Jugendweihe (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Pseudosakraler, atheistischer Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen in die vulgär-materialistische Weltanschauung des Bolschewismus eingeführt werden. Bei der J. verpflichten die Jugendlichen sich durch ein förmliches Gelöbnis, ihre „ganze Kraft für die große und edle Sache des Sozialismus einzusetzen“ und „mit dem Sowjetvolk … den Frieden zu sichern und zu verteidigen“. Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht. Sie sollen freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich verstehen maßgebliche sowjetzonale Kommentare die J. als eine Verpflichtung auf die materialistische Weltanschauung und den Atheismus, und die Teilnahme aller Kinder an den Jugendstunden und der J. wird durch massiven Druck (vor allem über die Volksbildungsabteilungen der Räte) erzwungen (vgl. Rede Ulbrichts in Sonneberg vom 29. 9. 1957). Die offensichtliche Absicht, kirchliche Feste durch staatliche Kulthandlungen zu verdrängen, entspricht der seit 1957 unverkennbaren Tendenz, das Weltanschauungsmonopol des kommun, geführten Staates mit Gewalt durchzusetzen und die breiten Massen ideologisch zu erfassen, was bisher nicht gelungen war. Damit verlagert sich die Auseinandersetzung von der Ebene der verletzten Bürgerrechte auf die des Bekenntnisses, und weite Kreise der Bevölkerung werden in schwerste innere Konflikte geworfen.
[S. 165]Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen; seit 1957 sind Bestrebungen im Gange, weitere pseudosakrale Akte in den Dienst der ideologischen Agitation zu stellen. (Sozialistische ➝Namensgebung, Sozialistische ➝Eheschließung, Sozialistisches ➝Begräbnis)
Literaturangaben
- Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 164–165