Jugendwerkhöfe (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Angeblich neue Form von Zwangserziehungsheimen. Bildung von J. geht auf Gedanken und Versuche des Sowjet. Pädagogen Makarenko zurück. Die sowjet. Zielsetzung der J. wird ziemlich unverhüllt zugegeben in der Anordnung über die Durchführung der Aufgaben in den J., die der Minister für Volksbildung am 11. 12. 1956 erlassen hat. Sie bezeichnet J. als „Erziehungseinrichtungen, in denen erziehungsschwierige Jugendliche entsprechend dem Erziehungsziel der deutschen demokratischen Schule zu vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft und zu bewußten Bürgern der DDR erzogen“ und „mit Hilfe der Patenschaftsbetriebe … zu qualifizierten Arbeitern entwickelt“ werden. Für sog. politische Delikte kommen Einweisungen in J. nicht in Frage. J. dienen offensichtlich der Kollektiverziehung. Vorzeitige Entlassung aus J. erfolgt nur bei Meldung zur Nationalen Volksarmee. (Erziehungswesen, Jugendstrafrecht)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 165