DDR von A-Z, Band 1959

Klassenjustiz (1959)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966


 

Begriff der „Gesellschaftswissenschaft“, wonach die Justiz in der freien Welt ein Mittel der herrschenden Klasse ist, „das schaffende Volk auszubeuten“. „Der Staatsanwalt, nach außen hin bekleidet mit dem Mantel der ‚Gerechtigkeit‘ und der ‚Unparteilichkeit‘, wird zu einem das Gesetz verachtenden Büttel der herrschenden Minderheit, sobald das Regime bedroht ist, dem er dient.“ (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1952, S. 204) Diese K. sieht man jetzt als überwunden an: „Sie ist kein Büttel reaktionärer Machthaber mehr, dazu bestimmt und bereit, der ungeheuren Mehrheit des schaffenden Volkes den Willen der Besitzer der Produktionsmittel aufzuzwingen.“ („Neue Justiz“ 1950, S. 6)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 176


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.