
Lebensmittelkarten (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Bis zum 28. Mai 1958 wurden in der SBZ und Ost-Berlin L. ausgegeben, die zum Bezug rationierter Lebensmittel (Fett, Fleisch, Zucker, Milch) zu niedrigen Preisen berechtigten. Neben einer sog. Grundkarte gab es fünf Typen von Zusatzkarten, die differenziert nach Berufsgruppen ausgegeben wurden. Kinder erhielten besondere L. Da die Zuteilungen — vor allem bei den weniger „wichtigen“ Berufen — keineswegs ausreichten, mußten zusätzliche Nahrungsmittel zu überhöhten Preisen in HO-Geschäften gekauft werden. Mit der nunmehr erfolgten, seit Jahren angekündigten Abschaffung der L. wurde zugleich auch das doppelte Preisniveau beseitigt (Preispolitik). Man senkte die entsprechenden Preise für HO-Waren und erhöhte die Preise der bisher rationierten Lebensmittel. Die dadurch entstandene zusätzliche Belastung soll bei niedrigen Einkommen durch [S. 211]Lohnerhöhungen und Lohnzuschläge ausgeglichen werden.
Handwerker, private Unternehmer, Gewerbetreibende und die freischaffende Intelligenz erhalten diesen Ausgleich nicht. Inhaber von Privatbetrieben müssen diese Zuschläge für die bei ihnen Beschäftigten aus ihren Betriebseinnahmen tragen. Da mit der Abschaffung der L. zugleich auch eine Erhöhung der Einkommensteuer (Steuerwesen) verbunden ist, wird durch diese Maßnahmen die Lage der Privatwirtschaft weiter verschlechtert. Bezugsberechtigungskarten für Milch, Kartoffeln und Kohlen bestehen noch. (Lohnsystem)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 210–211