DDR von A-Z, Band 1959

Objektlohn (1959)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965


 

Anfang 1959 in der Bauwirtschaft der SBZ eingeführte kollektive Stücklohnform, bei der für ganze Bauwerke oder Teile davon feste Gesamtlohnbeträge vorgegeben werden, die so bemessen sind, daß sie für alle beteiligten Baubrigaden einen „Anreiz für qualitätsgerechte und vorfristige Fertigstellung der Bauvorhaben“ bilden. Eine Maßnahme des Regimes, auf Umwegen eine Erhöhung der Arbeitsnormen zu erzwingen. Solche Normerhöhungen sind mit Sicherheit zu erwarten, nachdem die Bauarbeiter, angeregt durch den z. Z. relativ guten O., gezeigt haben werden, daß sie in der Lage sind, höhere als die bisher gezeigten Arbeitsleistungen zu vollbringen. Nach den Erfahrungen bis Mitte 1959 erhöhte sich bei Anwendung des O. der Monatslohn für einen Bauarbeiter um 30 bis 50 DM Ost. Die Arbeitsproduktivität soll jedoch in einem erheblich höheren Verhältnis angestiegen sein.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 258


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.