
Objektlohn (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965
Anfang 1959 in der Bauwirtschaft der SBZ eingeführte kollektive Stücklohnform, bei der für ganze Bauwerke oder Teile davon feste Gesamtlohnbeträge vorgegeben werden, die so bemessen sind, daß sie für alle beteiligten Baubrigaden einen „Anreiz für qualitätsgerechte und vorfristige Fertigstellung der Bauvorhaben“ bilden. Eine Maßnahme des Regimes, auf Umwegen eine Erhöhung der Arbeitsnormen zu erzwingen. Solche Normerhöhungen sind mit Sicherheit zu erwarten, nachdem die Bauarbeiter, angeregt durch den z. Z. relativ guten O., gezeigt haben werden, daß sie in der Lage sind, höhere als die bisher gezeigten Arbeitsleistungen zu vollbringen. Nach den Erfahrungen bis Mitte 1959 erhöhte sich bei Anwendung des O. der Monatslohn für einen Bauarbeiter um 30 bis 50 DM Ost. Die Arbeitsproduktivität soll jedoch in einem erheblich höheren Verhältnis angestiegen sein.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 258
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