
Schwangerschaftsunterbrechung (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Auf Betreiben der SED wurde 1947/48 die S. aus „sozialer Indikation“ durch Ländergesetze eingeführt (nicht in Sachsen-Anhalt!), 1950 jedoch nach sowjetischem Muster jede S., die nicht durch Krankheit (auch Erbleiden) geboten ist, „im Interesse des Gesundheitsschutzes der Frau und der Förderung der Geburtenzunahme“ strikt verboten, die Strafbestimmung des § 218 StGB wiederhergestellt (§ 11 Ges. v. 27. 9. 50, GBl. S. 1037). Die S. wie in der SU (1954) freizugeben, wird vom Regime der SBZ abgelehnt, unter ausdrücklichem Hinweis auf die unbefriedigende Entwicklung der Bevölkerung. (Gesundheitswesen, Schwangerenberatung)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 318
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