DDR von A-Z, Band 1959

VF-Verfahren (1959)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965


 

Verrechnungs-Verfahren nach dem sowjetischen Vorbild der „Büros für gegenseitige [S. 376]Verrechnungen“. Zu diesem Zwecke hat die Deutsche ➝Notenbank bei den Bezirksfilialen „Verrechnungsstellen für Forderungen“ (VF-Stellen) eingerichtet. Hier können gegenseitige Forderungen der VEB ab 100,– DM Ost verrechnet und die Spitzen von den Bankkonten abgebucht werden.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 375–376


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.