Volkseigene Güter (VEG) (1959)
Siehe auch:
1949 wurden die bei der Bodenreform verstaatlichten landwirtschaftlichen Betriebe, die sich bis dahin in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öff. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) bediente sich zur unmittelbaren Lenkung der einzelnen Betriebe 16 im Zonengebiet verteilter Gebietsvereinigungen (GVVG). 1950 ging die ZVVG als Hauptabteilung in das Landwirtschaftsministerium über, und 1954 wurden die Außenstellen in die Räte der Bezirke eingegliedert. Die VEG sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den übrigen Betrieben der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebes: Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung betraut und sollen gleichzeitig auch „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich ist ihre Wirtschaftsweise, die ihrer alljährlich wiederkehrenden Defizite wegen hohe Staatszuschüsse erfordert, selbst in der SED-Presse Gegenstand häufiger Kritik. Seit 1955 soll die Sonderstellung der VEG im Agrarpreissystem die Verluste verringern. 688 VEG umfassen 1959 mit 388.753 Hektar 6,1 v. H. der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. (Sowchos)
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 378
| Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Volkseigene Industrie |