Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung (1959)
Siehe auch:
1948 auf Befehl Nr. 78 der SMAD als „Zentralinstitut“ in Berlin-Lichtenberg eingerichtet, 1954 zur „Akademie“ mit Hochschulrang erhoben, das zugesprochene Promotionsrecht infolge Ausstehens der Satzung noch immer nicht realisiert. Aufgaben: Wissenschaftliche Bearbeitung von Sozialhygiene, Arbeitsphysiologie und -hygiene, Berufskrankheiten und (neuerdings) Organisation des Gesundheitsschutzes sowie Ausbildung von Ärzten für den öffentlichen Dienst und Fortbildung von Ärzten für Spezialaufgaben. Lehrgangsteilnehmer müssen (wie bei allen sowjetischen Akademien) abgeschlossene Hochschulausbildung nachweisen. Personell und sachlich mit wissenschaftlichen Arbeitsmitteln vorzüglich ausgestattet, dem Gesundheitsminister unterstellt, konnte durch befähigte Mitarbeiter von hier aus mancherlei an gesundheitlichen Gesichtspunkten durchgesetzt werden. Es handelt sich um das einzige Institut so umfassender Art im deutschen Sprachgebiet. (Gesundheitswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 15
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