DDR von A-Z, Band 1959
Angestellte (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
A. sind den Arbeitern arbeitsrechtlich gleichgestellt (Kündigungsrecht, Urlaub, [S. 19]arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Den Angestellten wird das Gehalt monatlich gezahlt, während Arbeiter wöchentlich oder dekadenweise entlohnt werden. Bessere arbeitsrechtliche Bestimmungen gelten für die Angehörigen der technischen ➝Intelligenz auf Grund des Einzelvertrages, zuweilen auch des Betriebskollektivvertrages.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 18–19
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