Arbeiter- und Bauernkind (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Pj., Kategorie der Auslese für die gehobene Schul- und Berufsausbildung. „Kinder von Arbeitern und werktätigen Bauern“ werden bei der Auswahl der Oberschüler sowie bei der Zulassung zu Hoch- und Fachschulen bevorzugt. (Hochschulen, Arbeiter- und Bauernfakultäten, Erziehungswesen)
Nach den Richtlinien vom 2. 12. 1958 gelten als Angehörige der Arbeiterklasse 1. alle Personen, die mindestens fünf Jahre als Arbeiter in Industrie, Landwirtschaft, Handel und Handwerk tätig sind; 2. Personen, die Arbeiter waren und jetzt Funktionen in der SED, den Massenorganisationen, den „bewaffneten Kräften“, der staatlichen Verwaltung und der volkseigenen und genossenschaftlichen Wirtschaft bekleiden.
Als werktätige Bauern gelten 1. Mitgl. der Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften; 2. Einzelbauern, deren Wirtschaftsgröße 20 ha nicht übersteigt. Einzelfischer und Gärtner sind ihnen gleichzustellen, wenn ihre Betriebe eine angegebene Größe nicht überschreiten.
Als Bevorzugte zweiter Ordnung gelten sog. „Kinder von Werktätigen“. Hierunter fallen Kinder von Personen, die Funktionen im Staatsapparat bekleiden und zur technischen, wissenschaftlichen und freischaffenden Intelligenz gehören, falls sie ein positives Verhältnis zur DDR aufweisen. Außerdem werden erwähnt: Angestellte der „bewaffneten Kräfte“, der demokratischen Parteien und Massenorganisationen, der volkseigenen und genossenschaftlichen Wirtschaft, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, von wissenschaftlichen, medizinischen und ähnlichen Einrichtungen, zudem Personen, die Auszeichnungen erhalten haben.
Literaturangaben
- Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 22
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