DDR von A-Z, Band 1959

Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen (1959)

 

 

Siehe auch:


 

Die Arbeitsbedingungen, die in der Bundesrepublik Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen sind, sind in der SBZ durch Gesetz oder Verordnung geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Durch die VO über die Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten vom 20. 5. 1952 (GBl. S. 384) sind ferner geregelt: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln, Führung von Lohnbüchern usw.). 2. Bezahlung von Überstunden. 3. Entlohnung an gesetzlichen Feiertagen. 4. Zuschläge für Arbeit an Sonntagen (50 v. H., wenn Sonntagsarbeit nicht regelmäßig ist), für Nachtarbeit (10 v. H. für planmäßige, 50 v. H. für nicht planmäßige Nachtarbeit), für schwere, gefährliche oder gesundheitsschädigende Arbeiten (Erschwerniszuschläge). 5. Bezahlung bei Betriebsstörungen (Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit zu übernehmen, 90 v. H. des Zeitlohnes, wenn keine Arbeit zugewiesen wird). 6. Entlohnung bei [S. 31]Arbeiten in verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen. 7. Entlohnung bei Ausschuß in der Produktion. 8. Bezahlung bei Betriebsunfällen, bei Krankheit und Quarantäne (Lohnausgleich). 9. Entlohnung bei Wahrnehmung „staatspolitischer Funktionen“ während der Arbeitszeit (Zahlung des Durchschnittslohnes). 10. Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen. 11. Hausarbeitstag für Frauen.

 

Literaturangaben

  • Friebe, Siegfried: Das Kreditwesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1958. 103 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 30–31


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.