Berufsschulen (1959)
Siehe auch:
Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren müssen die B. besuchen, sofern sie nicht durch den Besuch einer anderen Schule von der B.-Pflicht befreit sind. Die B. hat die Aufgabe, die Jugendlichen durch Vermittlung einer Allgemein- und Spezialbildung zu qualifizierten und politisch bewußten Arbeitern heranzubilden. Es gibt gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische und allgemeine B. In sog. „sozialistischen“ Betrieben gibt es Betriebsberufsschulen, die als Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens gelten. Sie vereinigen praktische und theoretische Unterweisung sowie Heimerziehung. Der Direktor dieser Schule ist seit dem 1. 1. 1957 dem Werkleiter gegenüber verantwortlich. Der Unterricht erstreckt sich auf fachwissenschaftliche Fächer, natur- und gesellschaftswissenschaftliche Fächer (Deutsch, Geschichte) und Körpererziehung. (Zahl der Wochenstunden: 14 bis 18.) Die B.-Abschlußprüfung gilt als theoretischer Teil der Facharbeiterprüfung.
Zahl der B. 1957: 1.345, davon „traditionelle“ B. 763; Betriebs-B. 582; Zahl der Schüler: 545.600; Zahl der Lehrkräfte: 15.319, auf jeden Lehrer kamen 1957: 35,6 Schüler (1950: 68,5). Für berufsschulpflichtige Inhaber der mittleren Reife werden besondere Klassen mit besonderem Lehrplan eingerichtet. (Erziehungswesen, Schule, Fachschulen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 55
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