Betriebsgesundheitswesen (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjetischem Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft (a) bis 200 Beschäftigte „Gesundheitsstube“ mit Gesundheitshelfer des DRK, (b) 200–500: „Schwesternsanitätsstelle“ mit ärztlicher Sprechstunde, b) 500–2.000: „Arztsanitätsstelle“ Ambulanz) mit Arzthelfer oder stundenweise tätigem Arzt, (d) 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit 1–4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (e) ab 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 4) fachärztlichen, daneben zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in anderen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Die mittleren und kleineren Einrichtungen sollen den Betriebspolikliniken des gleichen Kreises unterstellt und von ihren Fachärzten versorgt werden. Die Einrichtung ist von den Betrieben zu stellen und daher zum Teil vorzüglich, das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an. Aufgaben: ambulante ärztliche Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, allgemeine gesundheitliche Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien, Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion) einschl. Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. Bestand Anfang 1959 (a) 5.086, (b) 1.631, © 1.783, (d) 170, (e) 84. Auf das B. entfielen 1958 rund 12 v. H. aller ärztlichen Behandlungsfälle. (Gesundheitswesen, Ärzte)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 57
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