
DDR von A-Z, Band 1959
Betriebsvereinbarung (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969
In den Privatbetrieben weiden die nicht gesetzlich geregelten Arbeitsbedingungen durch die alljährlich zwischen Unternehmer und BGL abzuschließenden B. geregelt. Durch die B. erhält die BGL des Privatbetriebes weitgehende Kontrollbefugnisse über die Wirtschaftsführung des Unternehmers. Sie wird praktisch dem Unternehmer vom FDGB vorgeschrieben.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 59
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